Frage: Frau Bontschev, die BaFin hat der VR PLUS Altmark-Wendland eG auferlegt, zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Warum erlässt die BaFin überhaupt solche Anordnungen?

Kerstin Bontschev: Die BaFin verfolgt mit solchen Anordnungen das Ziel, die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems zu gewährleisten. Banken und Finanzinstitute wie die VR PLUS Altmark-Wendland eG sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen, die alle Risiken angemessen berücksichtigt. Wenn eine Prüfung ergibt, dass das Risikomanagement oder andere Kontrollmechanismen nicht ausreichend sind, kann die BaFin Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu reduzieren und das Institut finanziell abzusichern.

Frage: Worin bestanden die Mängel bei der VR PLUS Altmark-Wendland eG?

Kerstin Bontschev: Laut der BaFin haben eine Sonderprüfung und die Jahresabschlussprüfung gezeigt, dass die Bank in bestimmten Bereichen die Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nicht erfüllt hat. Diese Mängel können sich beispielsweise auf das Risikomanagement, die Risikoüberwachung oder andere Kontrollprozesse beziehen, die für die Sicherheit eines Instituts entscheidend sind. Ohne diese Mechanismen könnten die Risiken des Instituts schlecht kontrolliert werden, was im Extremfall zur Insolvenz führen könnte.

Frage: Warum ist die Anordnung zusätzlicher Eigenmittel hier notwendig?

Kerstin Bontschev: Durch die Anordnung zusätzlicher Eigenmittel schafft die BaFin eine finanzielle Pufferzone. Zusätzliche Eigenmittel erhöhen die Risikotragfähigkeit der Bank und schützen sie besser vor finanziellen Verlusten. Gerade wenn Mängel im Risikomanagement festgestellt wurden, dienen zusätzliche Eigenmittel als Absicherung, falls sich Risiken materialisieren. Das ist besonders wichtig, um das Vertrauen der Kunden und des Marktes zu erhalten.

Frage: Können Sie kurz erklären, was die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach dem Kreditwesengesetz beinhaltet?

Kerstin Bontschev: Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Institut seine Risiken kennt, überwacht und steuert. Das bedeutet, dass Banken über ein funktionierendes Risikomanagement und ein effektives Risikocontrolling verfügen müssen. Die Institute müssen ihre Risikoträger identifizieren, die damit verbundenen Risiken überwachen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Diese Anforderungen sind in § 25a Abs. 1 KWG geregelt. Wenn die BaFin feststellt, dass es hier Mängel gibt, kann sie Maßnahmen wie die Anordnung zusätzlicher Eigenmittel ergreifen.

Frage: Wie wichtig ist Transparenz in diesem Prozess?

Kerstin Bontschev: Transparenz ist sehr wichtig. Die BaFin veröffentlicht solche Maßnahmen gemäß § 60b Abs. 1 KWG, damit Marktteilnehmer, Kunden und Investoren wissen, dass ein Institut unter erhöhter Aufsicht steht. Diese Transparenz schafft Vertrauen und zeigt, dass die Aufsichtsbehörde aktiv wird, wenn Risiken bestehen, die das Finanzsystem oder die Sicherheit der Bankkunden gefährden könnten.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen.