Frage: Herr Blazek, Sie sind auf das Thema Erbrecht spezialisiert. Können Sie uns erklären, worum sich ein Rechtsanwalt in diesem Bereich kümmert?
Daniel Blazek: Sehr gerne. Das Erbrecht ist ein äußerst vielschichtiges Rechtsgebiet, das sich mit der Vermögensübertragung nach dem Tod einer Person befasst. Als Rechtsanwalt im Erbrecht unterstütze ich Mandanten dabei, ihre Nachlassplanung rechtssicher zu gestalten. Dazu gehören die Erstellung von Testamenten, die Beratung zu Erbverträgen und die Regelung von Unternehmensnachfolgen. Zudem vertrete ich Erben oder Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und berate bei Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften.
Frage: Welche Herausforderungen begegnen Ihnen in diesem Bereich am häufigsten?
Blazek: Eine der größten Herausforderungen ist die emotionale Komponente. Nach einem Todesfall kommen oft familiäre Spannungen ans Licht, die lange Zeit unter der Oberfläche schwelten. Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses sind leider keine Seltenheit. Hier gilt es, einerseits rechtliche Klarheit zu schaffen und andererseits sensibel vorzugehen, um Eskalationen zu vermeiden. Ein weiteres häufiges Problem ist, dass viele Menschen keine ausreichenden Vorsorgeregelungen treffen, was im Ernstfall zu erheblichen rechtlichen und steuerlichen Problemen führen kann.
Frage: Was sollten Menschen beachten, wenn sie ein Testament aufsetzen möchten?
Blazek: Ein Testament sollte immer klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Außerdem ist es wichtig, die Formvorschriften einzuhalten – ein handschriftliches Testament muss beispielsweise vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ich empfehle, sich bei der Erstellung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Zudem sollten Testamente regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Frage: Wie sieht es mit Erbverträgen aus? Wann sind diese sinnvoll?
Blazek: Erbverträge sind besonders sinnvoll, wenn die Erbfolge verbindlich geregelt werden soll, etwa bei Patchwork-Familien oder in Unternehmensnachfolgen. Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden, was den Beteiligten mehr Planungssicherheit gibt. Allerdings bedarf ein Erbvertrag immer der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein.
Frage: Was raten Sie Personen, die in eine Erbengemeinschaft geraten und mit anderen Erben nicht einig werden?
Blazek: In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Erbengemeinschaften sind oft konfliktträchtig, da alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen. Mein Rat ist, zunächst das Gespräch zu suchen und, falls nötig, eine Mediation oder anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Sollte keine Einigung möglich sein, bleibt als letzter Ausweg die gerichtliche Auseinandersetzung.
Frage: Gibt es steuerliche Aspekte, die beim Erben besonders beachtet werden sollten?
Blazek: Absolut. Erbschaftssteuer ist ein wichtiges Thema, das viele unterschätzen. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes können hohe Steuerbeträge fällig werden. Eine rechtzeitige Nachlassplanung kann helfen, die Steuerlast zu minimieren, etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten oder die Nutzung von Freibeträgen.
Frage: Haben Sie einen abschließenden Ratschlag für unsere Leser?
Blazek: Ja, mein wichtigster Ratschlag ist: Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Nachlassregelung, auch wenn es unangenehm erscheint. Ein klar geregelter Nachlass erspart den Hinterbliebenen viel Stress und Streit. Und lassen Sie sich dabei professionell beraten – das zahlt sich im Ernstfall aus.
Frage: Vielen Dank, Herr Blazek, für das informative Gespräch!
Blazek: Ich danke Ihnen.