Frage: Herr Bremer, die BaFin hat vor den Angeboten der KF Finanz AG und der Website www.kf-finanz.com gewarnt. Worum geht es in diesem Fall genau?

Thomas Bremer: Die BaFin hat festgestellt, dass die KF Finanz AG Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet. Auf der Website wird der Eindruck erweckt, dass Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei Banken im europäischen Ausland vermittelt werden. Die belgische Finanzaufsicht FSMA hat ebenfalls vor diesen Angeboten gewarnt. Das ist ein klares Signal, dass hier möglicherweise betrügerische Absichten im Spiel sind. Anleger sollten also höchste Vorsicht walten lassen.

Frage: Was bedeutet das konkret für Anleger, die möglicherweise schon Gelder investiert haben?

Thomas Bremer: Anleger, die bereits Gelder an die KF Finanz AG oder über die genannte Website überwiesen haben, sollten umgehend handeln. Zunächst sollten sie alle verfügbaren Unterlagen sichern, einschließlich E-Mails, Verträge und Zahlungsbelege. Im nächsten Schritt ist es ratsam, umgehend rechtlichen Beistand einzuholen und den Fall der Polizei oder direkt dem Bundeskriminalamt zu melden. Die BaFin rät zudem, solche Fälle über die örtlichen Landeskriminalämter anzuzeigen.

Frage: Wie können sich Anleger generell vor solchen Betrugsmaschen schützen?

Thomas Bremer: Es gibt einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen:

  1. Überprüfung der Anbieter: Anleger sollten vor einer Investition prüfen, ob das Unternehmen bei der BaFin registriert ist. Die BaFin stellt hierzu eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung.
  2. Skepsis bei unrealistischen Versprechen: Hohe Zinsen oder garantierte Gewinne, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen, sind oft ein Warnsignal.
  3. Achten Sie auf die Seriosität der Kommunikation: Fehlen vollständige Kontaktdaten, wie z. B. eine überprüfbare Adresse oder Telefonnummer, sollten Anleger misstrauisch werden.
  4. Kein Druck durch Zeitlimits: Betrüger setzen oft auf künstlichen Zeitdruck, um Anleger zu unüberlegten Entscheidungen zu drängen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  5. Informationen über den Anlegerschutz: Die BaFin bietet nicht nur Warnungen, sondern auch Ressourcen wie den Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“ an, um Anleger über Betrugsmaschen zu informieren.

Frage: Welche Rolle spielt die belgische Finanzaufsicht in diesem Fall?

Thomas Bremer: Dass auch die belgische Finanzaufsicht FSMA eine Warnung zu diesen Angeboten ausgesprochen hat, zeigt, dass es sich um ein international agierendes Netzwerk handeln könnte. Anleger sollten sich bewusst sein, dass solche Betrugsfälle oft grenzüberschreitend operieren, was die Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen erschwert. Es ist daher umso wichtiger, frühzeitig Verdachtsmomente zu melden.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bereits investierte Gelder zurückzuerhalten?

Thomas Bremer: Das hängt vom Einzelfall ab. Ist das Geld erst einmal auf ein Konto des Betrügers überwiesen, ist es oft schwierig, es zurückzubekommen. Dennoch sollten Anleger den Weg über Strafanzeigen und rechtliche Schritte gehen. Mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts und in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden gibt es Chancen, zumindest einen Teil der Investitionen zurückzuerlangen. Auch ein Austausch mit anderen Betroffenen, z. B. über Anlegergemeinschaften, kann hilfreich sein.

Frage: Was sollte ein Anleger, der noch nicht investiert hat, nun tun?

Thomas Bremer: Wer bisher noch keine Gelder investiert hat, sollte dies auch keinesfalls tun. Die Warnungen der BaFin und der FSMA sollten ernst genommen werden. Investoren sollten ihre geplanten Investitionen auf Alternativen bei lizenzierten und vertrauenswürdigen Anbietern prüfen. Es gilt die Devise: Lieber einmal mehr skeptisch sein, als einem Betrug zum Opfer zu fallen.

Frage: Vielen Dank, Herr Bremer, für Ihre Einblicke und die hilfreichen Tipps!

Thomas Bremer: Sehr gern. Anleger sollten stets wachsam sein, besonders in Zeiten, in denen unseriöse Anbieter versuchen, aus Unsicherheit oder Gier Kapital zu schlagen.