Ein Bericht von Thomas Bremer
Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die German Values Property Group GmbH eröffnet. Für viele betroffene Anleger ist dies eine besorgniserregende Nachricht, da unklar ist, inwieweit ihre investierten Gelder noch zurückfließen können. Um Anlegern Orientierung zu geben, habe ich mit dem Rechtsanwalt Daniel Blazek gesprochen, der sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat.
Forderungsanmeldung: Der erste Schritt
Auf die Frage, was Anleger jetzt tun sollten, erklärte Daniel Blazek, dass der wichtigste Schritt die Prüfung der eigenen Ansprüche sei. Anleger müssen feststellen, ob sie Forderungen gegenüber der German Values Property Group GmbH haben – dies kann beispielsweise aus Darlehen, Anleihen oder anderen Finanzierungsmodellen resultieren.
„Sobald dies geklärt ist, müssen die Forderungen schriftlich und frühestens bis zum 9. Januar 2025 beim Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Roth, angemeldet werden,“ betont Blazek. Es ist dabei unerlässlich, die Anmeldung sorgfältig zu dokumentieren. Dazu gehören Kopien von Verträgen, Rechnungen und andere Nachweise.
Verpasste Frist: Kein Anspruch mehr
Blazek weist ausdrücklich darauf hin, dass die Frist zur Forderungsanmeldung unbedingt eingehalten werden muss. „Wer die Frist verpasst, kann seine Ansprüche im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend machen“, so der Anwalt. Zwar gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Nachmeldung, doch diese ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und birgt das Risiko, vollständig leer auszugehen.
Wichtige Formalitäten beachten
Die Forderungsanmeldung muss nicht nur rechtzeitig, sondern auch formal korrekt erfolgen. „Die Forderung muss schriftlich und in zweifacher Ausführung eingereicht werden“, erläutert Blazek. „Wichtig sind klare Angaben: die Höhe der Forderung, der Entstehungsgrund und das Datum. Falls Sicherungsrechte wie Pfandrechte bestehen, müssen auch diese detailliert angegeben werden.“ Der Experte empfiehlt, die Anmeldung durch einen Anwalt prüfen zu lassen, um formale Fehler zu vermeiden.
Die Gläubigerversammlung: Ein entscheidender Termin
Die Gläubigerversammlung am 6. Februar 2025 ist ein zentraler Termin für alle betroffenen Anleger. „Hier werden wichtige Entscheidungen über den Fortgang des Insolvenzverfahrens getroffen,“ erklärt Blazek. Dazu gehört beispielsweise, ob der Insolvenzverwalter im Amt bleibt oder ein neuer gewählt wird. Auch Themen wie die Betriebsfortführung, die Verwertung des Vermögens oder ein möglicher Insolvenzplan stehen auf der Agenda.
Anleger, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, sollten eine Vollmacht an einen Anwalt oder eine andere vertrauenswürdige Person erteilen, um ihre Interessen zu vertreten.
Die Aussicht auf Rückzahlungen
Viele Anleger fragen sich, wie hoch die Chancen sind, ihr Geld zurückzubekommen. Blazek bleibt realistisch: „Das hängt davon ab, wie viel Insolvenzmasse vorhanden ist.“ Der Insolvenzverwalter wird zunächst eine Bestandsaufnahme machen, um das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu ermitteln. Anleger müssen sich darauf einstellen, dass Rückzahlungen meist nur einen Bruchteil der ursprünglichen Forderungen ausmachen – in manchen Fällen kann es auch zu einem Totalverlust kommen.
Weitere rechtliche Möglichkeiten
Neben der Forderungsanmeldung gibt es für Anleger auch die Möglichkeit, Ansprüche gegen Dritte zu prüfen, etwa gegen Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer oder andere Verantwortliche. „Wenn es Hinweise auf fehlerhaftes Verhalten oder gar betrügerische Handlungen gibt, können solche Ansprüche unabhängig vom Insolvenzverfahren verfolgt werden,“ erklärt Blazek. Hierfür sei jedoch eine frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig.
Abschließender Ratschlag
Blazeks dringender Appell an die Anleger: „Werden Sie jetzt aktiv!“ Es sei entscheidend, keine Fristen zu versäumen, Unterlagen sorgfältig zu prüfen und Forderungen rechtzeitig anzumelden. Gleichzeitig sollten sich Anleger überlegen, ob eine kollektive Vorgehensweise, beispielsweise über einen Gläubigerpool, sinnvoll ist. „Gemeinsam lassen sich Interessen oft besser durchsetzen, und die Kosten können geteilt werden,“ so Blazek abschließend.
Die nächsten Monate werden für viele Anleger entscheidend sein – sowohl was die Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch die Aufarbeitung der Ereignisse um die German Values Property Group GmbH betrifft.
Thomas Bremer berichtet für Sie weiterhin über die Entwicklungen dieses Insolvenzverfahrens.