Solarmax GmbH in vorläufiger Insolvenz: Was Kunden jetzt wissen müssen
Ein Bericht von Thomas Bremer

Die Nachricht, dass die Solarmax GmbH nun in vorläufiger Insolvenz ist, sorgt für Verunsicherung bei Kunden und Geschäftspartnern des Unternehmens. Um Klarheit über die Situation und die nächsten Schritte für betroffene Kunden zu schaffen, habe ich mit Maurice Högel gesprochen. Hier sind die wichtigsten Antworten auf drängende Fragen.


Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung für Kunden?

Maurice Högel erklärt: „Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die Solarmax GmbH derzeit nur eingeschränkt handlungsfähig ist. Verfügungen über Vermögenswerte dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Michael Pluta, erfolgen.“

Das bedeutet konkret, dass Kunden keine Zahlungen mehr direkt an die Solarmax GmbH leisten dürfen. Jegliche Zahlungsvorgänge und Projekte müssen über den Insolvenzverwalter abgestimmt werden.


Welche Schritte sollten betroffene Kunden jetzt einleiten?

Maurice Högel rät zu folgenden Maßnahmen:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter
    Betroffene Kunden sollten sich umgehend mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Pluta, in Verbindung setzen, um sich als Gläubiger registrieren zu lassen.

    • Kontaktdaten:
      Karlstraße 33, 89073 Ulm
      Telefon: +49(731)96880-0
      E-Mail: ulm@pluta.net
  2. Forderungen anmelden
    Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, können Gläubiger ihre Forderungen schriftlich anmelden. Högel empfiehlt, alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise bereitzuhalten, um die Ansprüche zu belegen.
  3. Auf laufende Projekte und Garantien achten
    Kunden sollten prüfen, ob laufende Projekte oder Garantieleistungen betroffen sind. In solchen Fällen sollte der Insolvenzverwalter kontaktiert werden, um den Status zu klären.
  4. Keine weiteren Zahlungen leisten
    Högel betont: „Es ist wichtig, keine Zahlungen mehr an die Solarmax GmbH zu tätigen.“ Kunden mit Zahlungsverpflichtungen – sogenannte Drittschuldner – dürfen nur noch unter Einhaltung der Anweisungen des Insolvenzverwalters Zahlungen leisten.

Können Kunden bereits gezahlte Beträge zurückfordern?

„Das hängt vom Einzelfall ab,“ so Maurice Högel. Zahlungen, die kurz vor dem Insolvenzantrag geleistet wurden, könnten unter bestimmten Umständen als insolvenzanfechtbar gelten, wenn sie andere Gläubiger benachteiligen. Hier empfiehlt sich eine Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt.


Was passiert mit bestehenden Garantie- und Gewährleistungsansprüchen?

Garantie- und Gewährleistungsansprüche stellen Forderungen gegen die Solarmax GmbH dar und gehen im Insolvenzfall in die Insolvenzmasse ein. Högel weist jedoch darauf hin, dass die Erfüllung solcher Ansprüche ungewiss bleibt, da sie von der Höhe der Insolvenzmasse abhängt. Kunden können ihre Ansprüche anmelden, sollten jedoch keine Garantie dafür erwarten, dass diese vollständig erfüllt werden.


Weitere Tipps für betroffene Kunden

Abschließend gibt Maurice Högel zwei wichtige Empfehlungen:

  1. Verbraucherschutzportale nutzen
    Plattformen wie verbraucherschutz-solar.de können als zentrale Anlaufstelle für Informationen dienen. Sie bieten Unterstützung bei der Forderungsanmeldung und klären rechtliche Fragen.
  2. Gemeinsames Vorgehen
    „Betroffene Kunden sollten sich zusammenschließen und ihre Kräfte bündeln,“ rät Högel. Ein koordinierter Austausch und gemeinsame rechtliche Schritte können effizienter sein und den Druck erhöhen, insbesondere wenn es darum geht, Ansprüche durchzusetzen.

Fazit

Die vorläufige Insolvenz der Solarmax GmbH bedeutet für viele Kunden Unsicherheit, doch schnelles und strukturiertes Handeln kann helfen, Ansprüche zu sichern. Der Kontakt zum Insolvenzverwalter und die sorgfältige Prüfung bestehender Verträge und Forderungen sind dabei essenziell. Gleichzeitig sollten Kunden überlegen, sich über Verbraucherschutzportale oder durch den Zusammenschluss mit anderen Betroffenen Unterstützung zu suchen.

Thomas Bremer bleibt für Sie am Ball und berichtet weiter über die Entwicklungen im Insolvenzverfahren der Solarmax GmbH.