Für die Anleger der 11 Champions AG gibt es schlechte Nachrichten: Das Amtsgericht Rostock hat unter dem Aktenzeichen 60 IN 11/24 ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde ein erfahrener Rechtsanwalt aus Rostock bestellt.

Die aktuelle Situation stellt die betroffenen Anleger vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, schnell und entschlossen zu handeln, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren.

Schritte zur Sicherung der Ansprüche

  1. Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden
    Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, sollten Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt, um überhaupt an einer möglichen Insolvenzquote teilzuhaben.
  2. Weitere Ansprüche prüfen
    Da im Insolvenzverfahren häufig nur ein Bruchteil des eingesetzten Kapitals zurückfließt, sollten Anleger darüber hinaus prüfen lassen, ob Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.

Potenzielle Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler

Experten empfehlen, auch mögliche Ansprüche gegen Verantwortliche des Unternehmens oder gegen die Berater und Vermittler der Anlage zu prüfen.

  • Beratungspflichten:
    Anlageberater und Vermittler sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend und korrekt zu informieren. Dazu gehört die Prüfung der Plausibilität der Anlage sowie eine anleger- und objektgerechte Beratung. Der Berater muss die Risikobereitschaft des Anlegers berücksichtigen und ihn über Chancen und Risiken der Anlage aufklären.
  • Pflichtverletzungen:
    Sollte der Anleger beispielsweise ausdrücklich auf eine risikoarme Anlage bestanden haben, wäre die Vermittlung eines Produkts mit Totalverlustrisiko möglicherweise pflichtwidrig. In solchen Fällen könnten Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler bestehen.

Rechtsschutzversicherung und Verjährung prüfen

Anleger sollten auch klären, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für rechtliche Schritte übernimmt. Dies kann durch eine unverbindliche Anfrage bei einer spezialisierten Kanzlei erfolgen.

Zudem ist es entscheidend, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten. Ansprüche könnten zum Jahresende 2024 verjähren, wie es aus den Regelungen der §§ 195, 199 BGB hervorgeht. Eine rechtzeitige Prüfung ist daher unerlässlich.

Ruhig bleiben und handeln

Betroffene Anleger sollten jetzt Ruhe bewahren und ihre Rechte umfassend prüfen lassen. Es besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um Verluste zu minimieren. Experten raten, sich an spezialisierte Kanzleien im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Die Insolvenz der 11 Champions AG ist ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig es ist, nicht nur auf Versprechen von Renditen zu vertrauen, sondern auch auf die Einhaltung rechtlicher Beratungspflichten zu achten. Anleger, die jetzt aktiv werden, erhöhen ihre Chancen, zumindest einen Teil ihrer Investitionen zurückzuerhalten.