Die Gründung einer Interessengemeinschaft für Anleger der DEGAG Genussrechte ist ein wichtiger Schritt, um eine starke und organisierte Stimme gegenüber dem Emittenten zu schaffen. Angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen der DEGAG und ihrer Objektgesellschaften können gemeinsam organisierte Maßnahmen dazu beitragen, die Rechte der Anleger zu schützen und mögliche Verluste zu minimieren.

Ziele und Potenzial der Interessengemeinschaft

1. Starke Stimme gegenüber dem Emittenten:
Durch die Bündelung der Interessen können Anleger ihre Position gegenüber der DEGAG deutlich stärken. Ein gemeinsames Auftreten verleiht den Anlegern mehr Gewicht in Verhandlungen und erhöht die Chancen, dass ihre Forderungen und Anliegen berücksichtigt werden.

2. Mitsprache beim Restrukturierungskonzept:
Die Restrukturierung der DEGAG und ihrer Objektgesellschaften ist entscheidend, um eine Insolvenz zu vermeiden. Die Interessengemeinschaft kann darauf drängen, bei der Erstellung und Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts eingebunden zu werden. Dies ermöglicht es den Anlegern, ihre Perspektive einzubringen und sicherzustellen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.

3. Rechtliche Beratung durch Fachanwälte:
Ein wesentlicher Vorteil der Interessengemeinschaft ist der Zugang zu rechtlicher Expertise. Zugelassene Rechtsanwälte aus dem Fachbereich Bank- und Kapitalmarktrecht können die Anleger über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten beraten. Sie können zudem prüfen, ob die DEGAG oder ihre Vermittler gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstoßen haben.
Herausforderungen und Risiken

Trotz der Chancen, die eine Interessengemeinschaft bietet, ist ein Totalverlust der Anlegergelder nicht ausgeschlossen. Wenn es nicht gelingt, die Gesellschaften erfolgreich zu restrukturieren, droht eine Insolvenz – und damit das vollständige Scheitern der Investitionen.

Warum eine Insolvenz verhindert werden muss:

Bei einer Insolvenz stehen die Genussrechte-Inhaber als nachrangige Gläubiger hinten an. Andere Forderungen, wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, haben Vorrang.
Erfahrungsgemäß bleibt in solchen Fällen für die Genussrechte-Inhaber wenig bis gar nichts übrig.

Mitwirkung im Anlegerbeirat

Die DEGAG hat die Einrichtung eines Anlegerbeirats ins Gespräch gebracht. Ein solcher Beirat könnte ein effektives Mittel sein, um die Interessen der Anleger aktiv in den Restrukturierungsprozess einzubringen. Die Interessengemeinschaft könnte Vertreter für den Beirat nominieren und so die Stimme der Anleger direkt in die Entscheidungen der DEGAG einfließen lassen.

Aufgaben eines Anlegerbeirats:

Überwachung und Mitgestaltung des Restrukturierungsprozesses.
Vertretung der Anlegerinteressen gegenüber der Geschäftsführung.
Prüfung von Maßnahmen, die der Sicherung der Vermögenswerte dienen.

Fazit

Die Interessengemeinschaft DEGAG Genussrechte bietet Anlegern die Möglichkeit, gemeinsam aktiv zu werden und ihre Interessen zu schützen. Eine starke Stimme, rechtliche Beratung und die Möglichkeit zur Mitwirkung am Restrukturierungsprozess können die Chancen erhöhen, Verluste zu minimieren. Dennoch bleibt die Situation herausfordernd.

Die Anleger sind gut beraten, sich über ihre Rechte zu informieren, gemeinsam zu handeln und daran mitzuwirken, eine Insolvenz der Gesellschaften zu verhindern. Denn nur durch einen konstruktiven Dialog und ein gemeinsames Engagement kann das Schlimmste abgewendet werden.