Interviewer: Herr Bremer, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um mit uns über ein wichtiges Thema für viele Anleger zu sprechen. Es geht um die Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Rechtsschutzversicherungen Rechtskosten in Streitfällen mit Investoren aus dem Ausland abdecken, speziell wenn es um einen Streit mit einem Investor aus der Schweiz geht. Können Sie uns erläutern, wie die rechtliche Situation in solchen Fällen aussieht?
Thomas Bremer: Sehr gerne. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Abdeckung durch eine Rechtsschutzversicherung stark davon abhängt, was genau im Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Deutsche Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel auf Rechtsstreitigkeiten innerhalb Deutschlands spezialisiert. Das bedeutet, dass sie die Rechtskosten übernehmen, wenn der Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht ausgetragen wird. Sobald der Streit jedoch in einem anderen Land geführt wird – in diesem Fall in der Schweiz – gelten besondere Regeln.
Interviewer: Das heißt, wenn ein deutscher Anleger mit einem Investor aus der Schweiz einen Rechtsstreit hat, würde die deutsche Rechtsschutzversicherung die Kosten nur übernehmen, wenn der Prozess in Deutschland stattfindet?
Thomas Bremer: Genau, so ist es. Die meisten deutschen Rechtsschutzversicherungen schließen standardmäßig nur die Kosten für Rechtsstreitigkeiten ab, die vor deutschen Gerichten ausgetragen werden. Wenn ein Verfahren jedoch in der Schweiz stattfindet, gelten dort andere rechtliche Rahmenbedingungen, und die Kosten für Anwälte oder Gerichtsverfahren sind dann nicht von der deutschen Versicherung gedeckt – es sei denn, eine spezielle Auslandsklausel ist im Versicherungsvertrag enthalten.
Interviewer: Können Sie näher erklären, was eine solche Auslandsklausel beinhaltet?
Thomas Bremer: Eine Auslandsklausel in der Rechtsschutzversicherung erweitert den Versicherungsschutz auf bestimmte Streitfälle, die außerhalb Deutschlands stattfinden. Allerdings sind auch diese Klauseln meist an Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel die Begrenzung des Streitwerts oder spezielle Regelungen zur Dauer des Auslandsaufenthalts. In unserem konkreten Beispiel bedeutet das: Wenn der Versicherte eine solche Klausel hat und ein Rechtsstreit in der Schweiz geführt werden muss, könnte die Versicherung zumindest teilweise für die Kosten aufkommen. Allerdings ist es wichtig, sich genau anzuschauen, welche Länder in der Klausel abgedeckt sind und welche Art von Rechtsstreit abgesichert ist.
Interviewer: Was würden Sie deutschen Anlegern empfehlen, die in der Schweiz investieren und auf Nummer sicher gehen wollen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt?
Thomas Bremer: Wenn jemand regelmäßig in der Schweiz oder generell im Ausland investiert, sollte er auf jeden Fall prüfen, ob seine Rechtsschutzversicherung einen erweiterten Auslandsschutz bietet. Es kann sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die speziell auf internationale Rechtsstreitigkeiten abzielt. Diese Versicherungen bieten oft einen erweiterten Deckungsbereich, der auch Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren im Ausland abdeckt. Außerdem ist es ratsam, vor einer Investition in ein anderes Land auch rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken und den Umfang des Rechtsschutzes von vornherein besser einschätzen zu können.
Interviewer: Gibt es denn Alternativen, falls die eigene Versicherung keine Kosten für die Schweiz übernimmt?
Thomas Bremer: Ja, es gibt durchaus Alternativen. Man könnte sich beispielsweise überlegen, eine spezielle Rechtsschutzversicherung in der Schweiz abzuschließen oder eine Versicherung zu wählen, die auf internationale Investoren spezialisiert ist. Es gibt auch Anbieter, die sogenannte Prozessfinanzierungen anbieten. Das heißt, ein externer Anbieter übernimmt die Kosten des Rechtsstreits im Austausch für einen prozentualen Anteil des potenziellen Gewinns, falls der Prozess erfolgreich ist. Aber auch hier sollte man sich genau über die Bedingungen informieren.
Interviewer: Vielen Dank, Herr Bremer, für die ausführlichen Erklärungen. Gibt es abschließend noch einen Tipp, den Sie Anlegern geben möchten?
Thomas Bremer: Mein wichtigster Rat ist, sich immer genau über den Umfang der eigenen Rechtsschutzversicherung zu informieren und vor allem die Bedingungen für Auslandsstreitigkeiten zu prüfen. Internationale Investitionen sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden, und es ist besser, frühzeitig Klarheit darüber zu haben, welche Kosten im Ernstfall gedeckt sind. Ein Gespräch mit einem spezialisierten Versicherungsberater kann hier sehr hilfreich sein.
Interviewer: Vielen Dank, Herr Bremer, für dieses aufschlussreiche Gespräch.