Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Thunder Markets Ltd. mit Sitz auf den Seychellen herausgegeben. Das Unternehmen verfügt weder über eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) noch nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), um in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Dennoch spricht Thunder Markets Ltd. über in Deutschland ansässige Vermittlerinnen und Vermittler gezielt potenzielle Kundinnen und Kunden an.

Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?

Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten wollen, benötigen dazu eine Lizenz der BaFin. Diese stellt sicher, dass Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und unter der Aufsicht der BaFin stehen. Fehlt diese Erlaubnis, bewegen sich solche Anbieter außerhalb des rechtlichen Rahmens – was ein erhebliches Risiko für Anleger bedeutet.

Die Thunder Markets Ltd. agiert ohne eine solche Zulassung. Daher ist äußerste Vorsicht geboten, wenn das Unternehmen oder seine Vermittler an Sie herantreten. Die BaFin warnt regelmäßig vor solchen Anbietern, die häufig mit unseriösen oder sogar betrügerischen Absichten arbeiten.

Wie erkennt man unseriöse Angebote?

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten zu besonderer Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Unseriöse Anbieter nutzen oft professionelle Websites und geschickte Marketingstrategien, um das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen. Achten Sie auf folgende Warnzeichen:

  1. Fehlende BaFin-Zulassung: Überprüfen Sie in der BaFin-Unternehmensdatenbank, ob der Anbieter eine Erlaubnis besitzt. Thunder Markets Ltd. ist dort nicht gelistet.
  2. Hohe Renditeversprechen: Angebote mit außergewöhnlich hohen Gewinnen und geringen Risiken sind meist unseriös.
  3. Druck und Eile: Wenn Sie zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden, ist Skepsis angebracht. Seriöse Anbieter lassen Ihnen Zeit, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
  4. Verschleierung des Firmensitzes: Anbieter mit Sitz in Offshore-Ländern wie den Seychellen umgehen oft bewusst strengere Regulierungen und erschweren rechtliche Schritte im Betrugsfall.

Was sollten betroffene Anleger tun?

Wenn Sie bereits in Kontakt mit Thunder Markets Ltd. standen oder Geld investiert haben, sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  1. Dokumentieren Sie alles: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen, E-Mails und Kommunikationsverläufe, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können.
  2. Kontaktieren Sie Ihre Bank: Wenn Sie Überweisungen an das Unternehmen vorgenommen haben, informieren Sie Ihre Bank und prüfen Sie, ob es Möglichkeiten gibt, Zahlungen zurückzuholen.
  3. Erstatten Sie Anzeige: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Strafanzeige. Auch eine Meldung bei der BaFin kann hilfreich sein, um die Behörden zu unterstützen.
  4. Rechtsbeistand suchen: Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre individuellen rechtlichen Optionen prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Wie schützt man sich vor Betrug?

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet immer besonders vorsichtig zu sein. Gründliche Recherche ist das A und O. Nutzen Sie die BaFin-Unternehmensdatenbank, um zu prüfen, ob ein Anbieter eine gültige Lizenz hat. Informieren Sie sich außerdem über die Warnhinweise der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen.

Zusätzliche Tipps finden Sie in der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ des Verbraucherschutzprogramms der BaFin. Hier erfahren Sie, wie Betrüger am Finanzmarkt vorgehen und wie Sie sich effektiv schützen können.

Fazit

Die Warnung der BaFin vor der Thunder Markets Ltd. zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Finanzgeschäften im Internet wachsam zu bleiben. Fehlt die erforderliche Erlaubnis, besteht ein erhebliches Risiko für Anleger. Prüfen Sie Angebote sorgfältig, und lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten. Seriöse Anbieter setzen auf Transparenz und erfüllen die strengen gesetzlichen Anforderungen der BaFin – Thunder Markets Ltd. gehört eindeutig nicht dazu.