Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Website vestburry.com und den damit verbundenen Angeboten der Vestburry/Vestburry GmbH ausgesprochen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dieser Website unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Auffällig ist, dass die Website nahezu identisch mit der der Havenhold/Havenhold GmbH gestaltet ist, vor der die BaFin bereits am 17. Mai 2024 eine ähnliche Warnung ausgesprochen hat.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Unternehmen, die diese Dienstleistungen ohne Genehmigung anbieten, handeln rechtswidrig. Ob ein Unternehmen die notwendige Erlaubnis besitzt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Wichtiger Hinweis für Verbraucher:

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet besonders wachsam zu sein. Vor einer Investition sollte sorgfältig recherchiert werden, um mögliche Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. Betrügerische Angebote zielen oft darauf ab, das Vertrauen von Anlegern zu erschleichen und sie zu finanziellen Verlusten zu verleiten.

Weitere Informationen, wie Sie sich vor solchen Betrugsmaschen schützen können, finden Sie in der BaFin-Verbraucherschutzpodcast-Serie, insbesondere in der Folge „Vorsicht, Betrug“, die nützliche Tipps zum sicheren Umgang mit Geldanlagen am Finanzmarkt bietet.