Seit fast 20 Jahren kümmere ich mich um das Thema Anlegerschutz, so Thomas Bremer, und habe natürlich immer wieder die Hoffnung, nächstes Jahr habe ich weniger zu tun – da wird alles besser. Pustekuchen! So manches Jahr hat Milliardenverluste für Anleger gebracht und bei vielen Anlegern zur Vernichtung ihrer Altersvorsorge geführt. Zum Teil waren von Beginn an Betrüger am Werk, und oft ist so manchem Emittenten sein Erfolg zu Kopf gestiegen, was dann zu Unachtsamkeit beim Investieren und zu Verlusten geführt hat. Anstatt dann sofort das Geldeinsammeln einzustellen, hat der Emittent weitergemacht, nach dem Motto: „Alles wird gut.“ Nichts wurde gut, sondern die Zahl der geschädigten Anleger wurde immer größer.
Auch in diesem Jahr, nun zum Jahresende, müssen wir leider wieder einen Vorgang vermelden, der Anleger um Millionen Euro bringen wird: die Genussrechte der DEGAG. Ein Unternehmen, das über Jahre seine Anleger immer ausbezahlt hat – jeden Monat und das pünktlich. Nun scheint auch dort die Immobilienkrise an die Tür zu klopfen, und das mit verheerenden Auswirkungen für die Anleger. Ja, auch hier droht wieder ein Totalverlust – die Vernichtung von Altersvorsorge, Geld, das Menschen sich über Jahre gespart haben. Und ehrlich gesagt sehen wir hier auch ganz klar eine Mitschuld der BaFin bzw. des Gesetzgebers.
Denn auch die neuen Bestimmungen zur Kreditvergabe bei Immobilien haben zu dem restriktiven Verhalten der Banken geführt. Große Immobilienbestände kann man aber nur mit einer Bankfinanzierung erwerben. Das Genussrechtskapital wird oft hergenommen, um das Eigenkapital – den Betrag, den die Bank nicht finanziert – zu bringen. Das bedeutet jedoch auch, dass im Insolvenzfall die Bank als Gläubiger zuerst bedient wird. Um den Rest, der dann vielleicht noch übrig bleibt, dürfen sich die Anleger mit weiteren Gläubigern streiten.
Als einzige Lösung für Anleger bleibt dann oft nur, sich zu versuchen, am Berater schadlos zu halten. Doch auch das hat Haken, denn zunächst einmal muss man dem Berater einen Beratungsfehler nachweisen und diesen Fehler auch gerichtlich bestätigt bekommen. Man muss auch bedenken, dass ein Berater sicherlich nicht viele solcher Haftungsprozesse verlieren kann, bevor er selbst in die Privatinsolvenz geht.
Genau deshalb ist es wichtig, alle Bestrebungen zu unterstützen, die einen Erhalt des Unternehmens möglich machen. Das wollen wir gemeinsam über die Interessengemeinschaft DEGAG Genussrechte versuchen. Ob uns das gelingt, werden wir später sehen, aber es wird ein Kraftakt – das ist sicher.
http://ig-degag.verbraucherschutzforum.berlin