Frage: Herr Bremer, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat vor den Angeboten der JustTwoTrade gewarnt. Was bedeutet das konkret für Anleger?
Thomas Bremer: Die Warnung der FMA bedeutet, dass JustTwoTrade keine Erlaubnis hat, in Österreich Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Das Unternehmen ist somit nicht reguliert und steht nicht unter Aufsicht der FMA. Für Anleger bedeutet das, dass sie bei Problemen keinen rechtlichen Schutz durch österreichische Aufsichtsbehörden erwarten können. Solche Warnungen sind ernst zu nehmen, denn sie signalisieren oft ein erhöhtes Risiko für die Anleger.
Frage: Welche Schritte sollten betroffene Anleger jetzt unternehmen?
Thomas Bremer: Zunächst einmal sollten alle betroffenen Anleger sämtliche Zahlungen an JustTwoTrade sofort stoppen. Das Wichtigste ist, keine weiteren Investitionen zu tätigen und das Risiko nicht weiter zu erhöhen. Anschließend empfehle ich, alle relevanten Unterlagen und Transaktionsnachweise zu sichern – also Kontoauszüge, Verträge, E-Mail-Korrespondenz und andere Dokumente. Diese Unterlagen sind entscheidend, falls es später zu rechtlichen Schritten kommt.
Frage: Welche Möglichkeiten haben Anleger, um ihre Gelder zurückzufordern?
Thomas Bremer: Es besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu fordern, insbesondere wenn JustTwoTrade ohne erforderliche Lizenz gehandelt hat. Betroffene sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet werden können. Es kann auch sinnvoll sein, die Bank zu kontaktieren, über die die Zahlungen abgewickelt wurden, um eine Rückbuchung zu veranlassen – insbesondere, wenn die Zahlung erst kürzlich erfolgt ist.
Frage: Kann die FMA den betroffenen Anlegern Unterstützung bieten?
Thomas Bremer: Die FMA kann leider keine direkte Unterstützung bei Rückforderungen anbieten. Sie informiert und warnt die Öffentlichkeit, hat aber keine Möglichkeiten, individuelle Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings kann es hilfreich sein, die FMA-Warnung als Dokumentation beizufügen, wenn man gegenüber Banken oder Anwälten seine Situation erklärt.
Frage: Gibt es für deutsche Anleger Besonderheiten, die sie beachten sollten?
Thomas Bremer: Ja, deutsche Anleger sollten bedenken, dass solche Verfahren meist mit hohen Kosten verbunden sind und oft nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden, da sie sich auf internationale Fälle beziehen. Es ist daher ratsam, genau abzuwägen, ob sich ein kostspieliger Rechtsweg lohnt. In manchen Fällen ist es auch sinnvoll, sich einer Sammelklage anzuschließen, falls es mehrere Betroffene gibt.
Frage: Herr Bremer, haben Sie abschließend noch einen Rat für Anleger, wie sie sich generell vor solchen Risiken schützen können?
Thomas Bremer: Mein Rat wäre, stets wachsam zu sein und jede Investition genau zu prüfen. Ein einfacher Weg ist, immer zu prüfen, ob ein Anbieter eine gültige Lizenz der zuständigen Aufsichtsbehörde besitzt. In Österreich und Deutschland kann man dies online in den Datenbanken der FMA und BaFin überprüfen. Wenn Zweifel bestehen oder das Angebot „zu gut klingt, um wahr zu sein“, ist es meist besser, die Finger davon zu lassen. Und natürlich: Niemals mehr investieren, als man im schlimmsten Fall zu verlieren bereit ist.
Frage: Vielen Dank, Herr Bremer, für diese wichtigen Hinweise.
Thomas Bremer: Gern geschehen.