Redaktion: Herr Bremer, die BaFin hat der ASM Projekt AG die Einstellung und Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Was bedeutet das konkret für die betroffenen Anleger?

Thomas Bremer: Es bedeutet vor allem eines: Alarmstufe Rot! Die BaFin hat festgestellt, dass Gelder ohne Erlaubnis eingesammelt wurden – das ist in Deutschland ein schwerwiegender Verstoß. Anleger haben grundsätzlich Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihrer Einlagen. Aber die Erfahrung zeigt: Wer sich jetzt nicht schnell kümmert, könnte am Ende mit leeren Händen dastehen.

Redaktion: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Thomas Bremer: Sofort aktiv werden! Jeder Anleger sollte seine Vertragsunterlagen zusammensuchen und die Rückzahlung schriftlich einfordern. Idealerweise per Einschreiben, um später einen Nachweis zu haben. Wer unsicher ist oder auf Reaktionen wartet, sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung suchen. In solchen Fällen zählt wirklich jeder Tag.

Redaktion: Können Anleger einfach auf die Rückzahlung hoffen oder müssen sie mit Komplikationen rechnen?

Thomas Bremer: Wer hofft, dass das Geld automatisch zurückkommt, spielt mit seinem Vermögen. Erfahrungsgemäß ist das oft nicht der Fall, schon gar nicht, wenn es Anzeichen für wirtschaftliche Schwierigkeiten gibt. Zudem muss man immer einkalkulieren, dass im Hintergrund schon Insolvenzanträge vorbereitet werden könnten. Deshalb: Fordern Sie aktiv Ihr Geld zurück und sichern Sie Ihre Ansprüche so gut es geht!

Redaktion: Besteht die Gefahr, dass Anleger ihr gesamtes Investment verlieren?

Thomas Bremer: Leider ja. Die Rückzahlungsanordnung der BaFin ist zwar ein wichtiger Schritt, aber sie garantiert nicht, dass genug Vermögen da ist. Wenn das Unternehmen insolvent wird, geht es nur noch um Quoten. Und die fallen bei solchen Fällen oft mager aus. Deshalb rate ich jedem: Schnell handeln und professionellen Rat einholen!

Redaktion: Gibt es weitere rechtliche Möglichkeiten, zum Beispiel gegen Verantwortliche persönlich vorzugehen?

Thomas Bremer: Absolut. Wenn man Pflichtverletzungen oder sogar Betrug nachweisen kann, könnten auch der Verwaltungsrat oder andere Entscheidungsträger persönlich haftbar gemacht werden. Das ist zwar ein längerer Weg, kann aber gerade bei größeren Summen entscheidend sein, um Verluste zu begrenzen.

Redaktion: Was würden Sie Anlegern abschließend mit auf den Weg geben?

Thomas Bremer: Nicht abwarten! Je früher Sie reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen. Dokumentieren Sie alles, lassen Sie sich beraten, und schließen Sie sich, wenn möglich, mit anderen betroffenen Anlegern zusammen. Gemeinsam lässt sich oft mehr Druck aufbauen. Und: Lernen Sie daraus – immer genau prüfen, bevor man investiert.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Bremer, für Ihre klaren Worte!