Interviewer: Herr Högel, die BaFin hat kürzlich eine Warnung vor der dasbob Vertriebs GmbH ausgesprochen, die angeblich ohne Erlaubnis thebobcoin-Token verkauft und ein Kryptoverwahrgeschäft betreibt. Was bedeutet das für Anleger, die bereits in diese Token investiert haben oder dies in Erwägung ziehen?
Maurice Högel: Wenn die BaFin eine Warnung ausspricht, ist das ein starkes Signal dafür, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. In diesem Fall deutet die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass die dasbob Vertriebs GmbH möglicherweise ohne erforderliche Genehmigung handelt. Das bedeutet für Anleger, dass das Unternehmen weder reguliert noch überwacht wird, was das Risiko eines Verlusts des investierten Geldes erheblich erhöht. Wer bereits investiert hat, sollte dringend handeln.
Interviewer: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
Maurice Högel: Der erste Schritt für betroffene Anleger ist, sofort alle weiteren Investitionen zu stoppen und keine weiteren Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Belege zu sichern, die Transaktionen oder Kommunikation mit dem Unternehmen betreffen. Diese Dokumente sind entscheidend, falls rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Zudem sollten Anleger ihre rechtlichen Optionen prüfen und sich an einen Anwalt wenden, um mögliche Rückforderungen oder Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger in einem solchen Fall?
Maurice Högel: Es gibt mehrere rechtliche Möglichkeiten, insbesondere wenn Anleger nachweisen können, dass das Unternehmen ohne die notwendige Erlaubnis gehandelt hat. Schadensersatzklagen oder strafrechtliche Schritte können eingeleitet werden, um investierte Gelder zurückzufordern. Zudem sollte der Fall bei der BaFin und gegebenenfalls bei der Polizei gemeldet werden. In manchen Fällen, wenn es sich um systematischen Betrug handelt, können sich betroffene Anleger auch einer Sammelklage anschließen.
Interviewer: Was bedeutet der Verdacht auf ein unerlaubtes Kryptoverwahrgeschäft für die betroffenen Anleger?
Maurice Högel: Das Kryptoverwahrgeschäft, also das sichere Aufbewahren von Kryptowerten wie Tokens, erfordert eine Genehmigung durch die BaFin. Wenn ein Unternehmen ohne diese Erlaubnis operiert, ist das verwaltete Vermögen in Gefahr. Für Anleger bedeutet das, dass die Sicherheit ihrer Kryptowerte nicht gewährleistet ist und sie möglicherweise den Zugriff auf diese Werte verlieren könnten. Auch hier gilt: Anleger sollten sofort handeln, um weitere Verluste zu vermeiden, und ihre Investitionen überprüfen.
Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die darüber nachdenken, in solche Angebote zu investieren?
Maurice Högel: Ich rate Anlegern dringend, bei Angeboten im Kryptobereich besonders vorsichtig zu sein und immer zu prüfen, ob das anbietende Unternehmen von der BaFin oder einer anderen zuständigen Behörde reguliert wird. Das ist ein zentraler Schutzmechanismus. Unrealistisch hohe Renditeversprechen oder mangelnde Transparenz sollten ebenfalls immer als Warnzeichen gesehen werden. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich vor einer Investition rechtlich beraten zu lassen.
Interviewer: Vielen Dank, Herr Högel, für Ihre hilfreichen Ausführungen.
Maurice Högel: Sehr gern. Anleger sollten immer wachsam sein und bei verdächtigen Angeboten schnell handeln, um sich und ihr Geld zu schützen.