Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat kürzlich vor den Plattformen Upkrypto, Maxvol und der IBA Consulting & Trading GmbH gewarnt, die ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten oder nicht existierende Aktien verkaufen. Was bedeutet das für Anleger, die möglicherweise auf diesen Plattformen investiert haben?

Rechtsanwältin Bontschev: Die Warnungen der BaFin deuten darauf hin, dass diese Unternehmen unregulierte und möglicherweise betrügerische Geschäfte betreiben. Anleger, die bereits auf diesen Plattformen investiert haben, sollten sich bewusst sein, dass sie sich außerhalb des regulierten Finanzmarktes bewegen, was das Risiko eines Totalverlustes erheblich erhöht. Solche Unternehmen werden nicht von der BaFin überwacht, sodass es keine Garantie gibt, dass die Gelder sicher verwaltet werden. Insbesondere im Fall der IBA Consulting & Trading GmbH gibt es den Verdacht, dass gefälschte Porsche-Aktien angeboten wurden, die nicht existieren – das ist ein ernstzunehmender Betrugsverdacht.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn sie bereits bei Upkrypto, Maxvol oder der IBA Consulting & Trading GmbH investiert haben?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten unverzüglich alle weiteren Einzahlungen stoppen und versuchen, die Rückzahlung ihres investierten Kapitals zu verlangen. Es ist dabei entscheidend, alle relevanten Dokumente, wie Zahlungsbelege, Verträge und Kommunikation, zu sichern, da diese im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung als Beweismittel dienen können.

Ich empfehle betroffenen Anlegern, umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Ein spezialisierter Anwalt kann die individuellen rechtlichen Schritte prüfen und möglicherweise auch rechtliche Ansprüche gegen die Betreiber der Plattformen geltend machen. Es kann zudem ratsam sein, Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass bewusst nicht existierende Aktien oder Finanzprodukte verkauft wurden.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger einleiten, um ihr Geld zurückzubekommen?

Rechtsanwältin Bontschev: Betroffene Anleger können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und eine Rückzahlung ihrer investierten Gelder verlangen. Bei internationalen oder unklaren Firmensitzen, wie im Fall von Maxvol, kann es jedoch kompliziert werden, solche Ansprüche durchzusetzen. Ein erfahrener Anwalt, der auf Betrugs- und Finanzrecht spezialisiert ist, kann hier helfen.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass es sich um einen vorsätzlichen Betrug handelt. In Fällen wie bei der IBA Consulting & Trading GmbH, wo gefälschte Porsche-Aktien angeboten wurden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass rechtliche Schritte notwendig werden.

Interviewer: Wie können Anleger in Zukunft vermeiden, auf unregulierte und betrügerische Plattformen hereinzufallen?

Rechtsanwältin Bontschev: Der beste Schutz für Anleger besteht darin, vor jeder Investition gründlich zu prüfen, ob das Unternehmen eine gültige Lizenz besitzt. Dies lässt sich über die BaFin oder andere nationale Aufsichtsbehörden leicht nachprüfen. Anleger sollten besonders vorsichtig sein, wenn hohe Renditen versprochen werden oder der Anbieter Druck ausübt, schnell zu investieren. Solche Taktiken sind oft ein Zeichen für unseriöse Angebote.

Im Zweifelsfall sollten Anleger unabhängigen Rat einholen, bevor sie eine Investition tätigen. Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich ein Betrug.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese wertvollen Ratschläge. Haben Sie abschließend noch einen Rat für betroffene Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Mein wichtigster Rat ist, schnell zu handeln, wenn man bereits investiert hat. Sichern Sie alle Beweise, stoppen Sie jegliche Zahlungen und suchen Sie rechtlichen Beistand. Für zukünftige Investitionen gilt: immer genau hinsehen und nur auf regulierte und überwachte Plattformen setzen, um sich vor ähnlichen Risiken zu schützen.