Moderator: Herr Reime, die BaFin hat heute eine Warnung bezüglich der asuco Vertriebs GmbH veröffentlicht. Es geht darum, dass Vermögensanlagen in Form von nachrangigen Namensschuldverschreibungen angeboten werden, ohne dass ein Verkaufsprospekt gemäß § 6 Vermögensanlagengesetz vorliegt. Was bedeutet das für Anleger?

Jens Reime: Die heutige Bekanntmachung der BaFin sollte Anleger aufhorchen lassen. Der Verkaufsprospekt ist ein wesentliches Dokument, das Anlegern detaillierte Informationen über das angebotene Finanzprodukt liefert. Es umfasst wesentliche Informationen über die Risiken, die Struktur des Angebots und die Bonität des Anbieters. Wenn ein Verkaufsprospekt fehlt oder nicht veröffentlicht wurde, wie es hier der Fall zu sein scheint, fehlt den Anlegern eine wichtige Grundlage, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz und deutet darauf hin, dass die Transparenz in Bezug auf diese Vermögensanlagen stark eingeschränkt ist.

Moderator: Welche Risiken bestehen für Anleger, wenn kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wird?

Jens Reime: Wenn kein Verkaufsprospekt vorliegt, haben Anleger keine verlässliche Informationsquelle über das konkrete Investment und die damit verbundenen Risiken. Das kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Bei nachrangigen Namensschuldverschreibungen, wie sie in diesem Fall angeboten werden, tragen Anleger ohnehin ein hohes Risiko. Im Insolvenzfall der Gesellschaft würden diese Forderungen erst nach den anderen Gläubigern bedient, was im schlimmsten Fall bedeutet, dass sie ihr gesamtes Kapital verlieren könnten. Ohne einen ordnungsgemäßen Prospekt sind sie über diese und andere Risiken möglicherweise nicht ausreichend informiert.

Moderator: Was sollten betroffene Anleger, die bereits in diese Namensschuldverschreibungen investiert haben, jetzt tun?

Jens Reime: Anleger, die bereits investiert haben, sollten zunächst nicht in Panik verfallen, aber umgehend ihre Investition und die Verträge genau prüfen lassen. Ein spezialisierter Anwalt kann klären, ob es Möglichkeiten gibt, das Investment rückabzuwickeln oder rechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere der fehlende Prospekt könnte hier Ansatzpunkte bieten, um das Geschäft rückgängig zu machen und das investierte Kapital zurückzufordern. Es ist auch ratsam, sich mit anderen betroffenen Anlegern zusammenzuschließen, um kollektive Maßnahmen zu ergreifen.

Moderator: Und was raten Sie Anlegern, die darüber nachdenken, in diese Produkte zu investieren?

Jens Reime: Für potenzielle Anleger ist der Rat eindeutig: Investieren Sie nicht, solange kein ordnungsgemäßer Verkaufsprospekt vorliegt. Der Prospekt ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern dient auch dazu, Anleger umfassend über das Investment zu informieren. Die Tatsache, dass hier offenbar gegen diese Pflicht verstoßen wurde, sollte als deutliche Warnung verstanden werden. Es gibt viele seriöse Anlageprodukte auf dem Markt, bei denen Transparenz und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleistet sind – diese sollten den Vorzug bekommen.

Moderator: Gibt es neben der BaFin-Bekanntmachung noch weitere Möglichkeiten für Anleger, sich zu informieren und zu schützen?

Jens Reime: Neben den Informationen der BaFin ist es wichtig, auch unabhängige Recherchequellen zu nutzen. Eine Plattform wie Investigate.jetzt kann hier hilfreich sein. Sie ermöglicht es Anlegern, gezielt nach negativen Nachrichten oder Warnungen zu bestimmten Investments zu suchen. Besonders bei Anbietern, die einem nicht sofort bekannt sind oder bei denen bereits Zweifel bestehen, kann diese Art von Recherche viele Risiken aufdecken. Es ist ein einfacher und effektiver Weg, um sich einen Überblick über die Seriosität des Angebots zu verschaffen.

Moderator: Können Sie uns zum Abschluss noch einmal sagen, wie Anleger konkret vorgehen sollten, wenn sie unsicher sind?

Jens Reime: Zunächst einmal sollten Anleger immer vorsichtig sein, wenn sie von einem Anbieter hören, der gegen rechtliche Pflichten wie die Prospektpflicht verstößt. Wer bereits investiert hat, sollte sich schnellstmöglich rechtlichen Rat holen, um seine Chancen auf eine Rückabwicklung zu prüfen. Wer überlegt zu investieren, sollte auf jeden Fall von dem Angebot Abstand nehmen, solange keine vollständige Transparenz gewährleistet ist. Zudem empfehle ich allen Anlegern, die Plattform Investigate.jetzt zu nutzen, um herauszufinden, ob es bereits Warnungen oder negative Berichte über das geplante Investment gibt. Es ist immer besser, vor einer Investition genau hinzusehen, als später den Schaden zu haben.

Moderator: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre wertvollen Einblicke und Ratschläge.


Hinweis für Anleger: Bevor Sie investieren, prüfen Sie sorgfältig, ob Warnungen oder negative Berichte vorliegen. Besuchen Sie Investigate.jetzt, um schnell und einfach herauszufinden, ob es bereits relevante Informationen zu Ihrem geplanten Investment gibt.