Die BaFin warnt vor der App Alpha AI, die angeblich mit Künstlicher Intelligenz automatisch Finanzgeschäfte abwickelt. Hinter dem Hightech-Image könnten jedoch verbotene Geschäftspraktiken stecken. Rechtsanwalt Michael Iwanow warnt vor einem gefährlichen Trend im digitalen Finanzmarkt.

Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor der App Alpha AI. Was steckt aus juristischer Sicht hinter dieser Warnung?

Michael Iwanow: Die Warnung der BaFin richtet sich gegen Anbieter, die unter dem Deckmantel innovativer Technologie – in diesem Fall „Künstliche Intelligenz“ – Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten, ohne dafür eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz zu besitzen. Wenn die App Alpha AI tatsächlich automatisiert mit Kundenvermögen handelt oder Finanzprodukte vermittelt, wäre das eindeutig erlaubnispflichtig – auch dann, wenn alles rein digital oder anonym erfolgt.

Redaktion: Warum ist eine BaFin-Erlaubnis so wichtig?

Iwanow: Eine Lizenz ist kein bürokratisches Hindernis, sondern dient dem Verbraucherschutz. Die BaFin prüft bei der Erlaubniserteilung, ob Anbieter zuverlässig, sachkundig und wirtschaftlich solide sind. Ohne diese Kontrolle weiß der Nutzer weder, wer hinter einer App wie Alpha AI steckt, noch ob seine Gelder tatsächlich sicher verwaltet oder investiert werden. Es gibt keine Einlagensicherung, keine rechtliche Verbindlichkeit, keine Kontrolle.

Redaktion: Was macht Angebote wie Alpha AI so verführerisch?

Iwanow: Die Kombination aus Technikbegeisterung, vermeintlicher Objektivität durch „KI“ und aggressivem Online-Marketing ist extrem wirksam. Viele Menschen glauben, eine App könne auf Basis von Algorithmen emotionslos bessere Finanzentscheidungen treffen – was theoretisch richtig sein kann, in der Praxis aber häufig ein Vorwand ist, um ohne Regulierung Gelder einzusammeln.

Redaktion: Was genau prüft die BaFin bei solchen Fällen?

Iwanow: Die BaFin prüft, ob das jeweilige Angebot in Deutschland überhaupt zulässig ist. Wenn etwa deutsche Verbraucher gezielt angesprochen werden oder die App in deutscher Sprache mit Versprechen wie „hohe Renditen mit KI“ wirbt, ist deutsches Aufsichtsrecht anwendbar. Wird dann festgestellt, dass der Anbieter keine Lizenz besitzt, wird gewarnt – und bei Bedarf auch das Angebot untersagt.

Redaktion: Was raten Sie Personen, die Alpha AI genutzt oder Geld eingezahlt haben?

Iwanow: Sofortige Vorsicht. Wer bereits investiert hat, sollte unverzüglich die Zahlungen stoppen, seine Bank kontaktieren und sich rechtlich beraten lassen. Es besteht das Risiko, dass das investierte Geld nicht mehr auffindbar ist. Ich empfehle außerdem, Beweise zu sichern – Screenshots, Kontoauszüge, Mailverläufe – und gegebenenfalls Strafanzeige zu stellen.

Redaktion: Wie können sich Verbraucher generell vor solchen Angeboten schützen?

Iwanow: Wichtig ist, sich nicht blenden zu lassen – weder von Technikversprechen noch von Pseudo-Zertifikaten. Vor jeder Geldanlage sollte man prüfen, ob der Anbieter bei der BaFin registriert ist. Das dauert zwei Minuten und kann vor großem Schaden bewahren. Wenn eine App kein Impressum hat, keine Lizenznummer aufführt oder intransparent wirkt – Finger weg.

Redaktion: Sehen Sie eine Zunahme solcher Fälle?

Iwanow: Ja, ganz eindeutig. KI, Blockchain, automatische Trading-Systeme – all das wird genutzt, um Seriosität vorzutäuschen. Aber Technik ersetzt nicht Regulierung. Und je mehr sich unser Alltag digitalisiert, desto professioneller werden auch die Maschen krimineller Anbieter. Die Zusammenarbeit von BaFin, BKA und LKA ist daher wichtiger denn je.

Redaktion: Was ist Ihr Fazit zur Warnung vor Alpha AI?

Iwanow: Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie moderne Technik und klassische Betrugsmuster Hand in Hand gehen können. Die wichtigste Botschaft lautet: Auch bei „innovativen“ Finanzangeboten gelten Gesetze. Und wer sie missachtet, gefährdet nicht nur das Geld anderer – sondern auch seine eigene Strafbarkeit.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Iwanow.

Iwanow: Sehr gerne. Bleiben Sie wachsam.