Interviewer: Herr Sontowski, die BaFin hat kürzlich vor den Websites dcymarkets.com und coinmetamask.com gewarnt, auf denen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Was bedeutet das für Anleger, die auf diesen Plattformen aktiv sind?

Rechtsanwalt Sontowski: Wenn die BaFin solche Warnungen ausspricht, bedeutet das in der Regel, dass die Betreiber dieser Websites keine behördliche Zulassung haben, um in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Für Anleger ist das ein ernstes Signal, denn ohne die Aufsicht durch eine Behörde wie die BaFin fehlt jeglicher Schutz vor betrügerischen Machenschaften. Anleger sollten umgehend handeln, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Interviewer: Was sollten betroffene Anleger in solch einem Fall tun?

Rechtsanwalt Sontowski: Der erste Schritt sollte sein, alle weiteren Investitionen sofort zu stoppen und keine zusätzlichen Zahlungen zu leisten. Betroffene sollten außerdem sämtliche relevanten Dokumente und Belege sichern, die die Transaktionen betreffen – also Kontoauszüge, E-Mails oder andere Kommunikationsnachweise. Diese Unterlagen sind wichtig, um etwaige Rückforderungen zu unterstützen und für rechtliche Schritte vorzubereiten. Es ist auch ratsam, die Plattformen nicht weiter zu nutzen und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die Chancen auf eine Rückforderung bewerten kann.

Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, das investierte Geld zurückzuerhalten?

Rechtsanwalt Sontowski: Es ist in solchen Fällen leider oft schwierig, das Geld zurückzuerhalten, vor allem wenn die Betreiber im Ausland sitzen oder anonym agieren. Dennoch gibt es Möglichkeiten, insbesondere wenn durch einen Anwalt Klagen auf Schadensersatz erhoben oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Anleger sollten in jedem Fall auch bei der BaFin eine Beschwerde einreichen und prüfen, ob es im Zusammenhang mit der Plattform bereits laufende Ermittlungen gibt. In einigen Fällen können Ansprüche auch über internationale rechtliche Verfahren geltend gemacht werden.

Interviewer: Im Fall von coinmetamask.com spricht die BaFin von Identitätsmissbrauch. Wie sollten Anleger hier vorgehen?

Rechtsanwalt Sontowski: Bei Identitätsmissbrauch wird oft der Name eines bekannten Unternehmens, in diesem Fall der offiziellen Metamask-Plattform, für betrügerische Zwecke missbraucht. Anleger sollten sofort jegliche Interaktion mit der Plattform abbrechen. Es ist ratsam, sich direkt bei der originalen Plattform zu erkundigen, ob sie bereits Maßnahmen gegen die betrügerische Website ergreifen, und in jedem Fall die Polizei und die BaFin über den Vorfall informieren. Eine schnelle Reaktion ist entscheidend, um weitere Verluste zu verhindern.

Interviewer: Was können Anleger im Vorfeld tun, um sich vor solchen Risiken zu schützen?

Rechtsanwalt Sontowski: Zunächst sollten Anleger stets prüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin oder einer anderen zuständigen Behörde reguliert wird. Die BaFin bietet eine Datenbank, in der Anleger die Zulassung eines Unternehmens prüfen können. Außerdem ist Vorsicht geboten, wenn Angebote unrealistisch hohe Renditen versprechen oder wenn die Website keine vollständigen Informationen über den Betreiber enthält. Bei Verdachtsfällen oder Unklarheiten sollten Anleger immer rechtlichen Rat einholen, bevor sie investieren.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Sontowski.

Rechtsanwalt Sontowski: Gern geschehen. Anleger sollten stets wachsam sein und bei verdächtigen Anzeichen nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen.