Interviewer: Herr Sontowski, die BaFin hat kürzlich vor den Plattformen zuerichzins.com und obgfx.net gewarnt. Beide Unternehmen betreiben ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Was bedeutet das für Anleger, die möglicherweise auf diesen Plattformen investiert haben?
Rechtsanwalt Sontowski: Die Warnungen der BaFin sind ein deutliches Signal, dass Anleger vorsichtig sein sollten. Da sowohl ZürichZins als auch OBFX Global Technology Limited keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen haben und nicht von der BaFin beaufsichtigt werden, besteht ein erhebliches Risiko. Es gibt keinen regulatorischen Schutz, und Anleger könnten Gefahr laufen, ihre Investitionen zu verlieren. Oft handelt es sich bei solchen Plattformen um betrügerische Angebote, bei denen das eingesetzte Kapital unwiederbringlich verloren sein könnte.
Interviewer: Was sollten Anleger tun, die bereits bei ZürichZins oder OBFX investiert haben?
Rechtsanwalt Sontowski: Anleger sollten sofort jede weitere Einzahlung stoppen und versuchen, die Rückzahlung ihres investierten Kapitals zu verlangen. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente, wie Zahlungsbelege, Verträge und E-Mail-Korrespondenz, zu sichern, da diese als Beweismittel in einem möglichen rechtlichen Verfahren dienen können.
Ich rate betroffenen Anlegern dringend, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um ihre rechtlichen Optionen zu prüfen. Je schneller man handelt, desto höher sind die Chancen, den Schaden zu minimieren. In vielen Fällen kann auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug eine sinnvolle Maßnahme sein.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Anleger, um ihre Verluste zu begrenzen oder ihr Geld zurückzubekommen?
Rechtsanwalt Sontowski: Betroffene Anleger können zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen und die Rückforderung ihrer Gelder verlangen. Dies ist oft schwierig, insbesondere wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat. In solchen Fällen ist es wichtig, mit einem erfahrenen Anwalt zusammenzuarbeiten, der sich mit internationalen Betrugsfällen auskennt.
Eine weitere Möglichkeit ist, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Die Ermittlungen können dazu beitragen, die Verantwortlichen zu identifizieren und möglicherweise Gelder zurückzuerhalten. Auch wenn diese Verfahren oft langwierig sind, ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren und schnell zu handeln.
Interviewer: Wie können Anleger in Zukunft verhindern, auf unregulierte Plattformen wie ZürichZins oder OBFX hereinzufallen?
Rechtsanwalt Sontowski: Der beste Schutz besteht darin, vor einer Investition zu prüfen, ob die Plattform von einer offiziellen Finanzaufsichtsbehörde wie der BaFin reguliert wird. Anleger können dies leicht in den öffentlichen Registern der Aufsichtsbehörden nachschlagen. Wenn ein Unternehmen nicht lizenziert ist, sollte man Abstand nehmen.
Auch sollten Anleger bei besonders hohen Renditeversprechen oder bei Druck, schnell zu investieren, skeptisch werden. Solche Taktiken sind häufig ein Hinweis auf unseriöse Angebote. Im Zweifel ist es immer ratsam, unabhängigen rechtlichen Rat einzuholen, bevor man Geld investiert.
Interviewer: Vielen Dank, Herr Sontowski, für diese wertvollen Hinweise. Haben Sie abschließend noch einen Rat für betroffene Anleger?
Rechtsanwalt Sontowski: Mein wichtigster Ratschlag lautet, schnell zu handeln, wenn man auf Plattformen wie ZürichZins oder OBFX investiert hat. Sichern Sie alle Beweise, stoppen Sie weitere Einzahlungen und suchen Sie rechtlichen Beistand. Für zukünftige Investitionen sollten Anleger sicherstellen, dass sie nur auf regulierte Plattformen vertrauen, um sich vor Betrug zu schützen.