Frage: Herr Sontowski, die BaFin ermittelt gegen „PREXEDIT KREDIT“, da das Unternehmen offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt. Was bedeutet das für betroffene Anleger?
Thomas Sontowski: Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass „PREXEDIT KREDIT“ als Anbieter von Finanzdienstleistungen in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis agiert. Das bedeutet, dass weder die BaFin noch eine andere offizielle Stelle die Geschäftspraktiken des Unternehmens überprüft hat. Für Anleger birgt dies erhebliche Risiken. Wenn ein Anbieter keine Erlaubnis hat, gibt es keine Garantie, dass die eingezahlten Gelder sicher sind. Darüber hinaus haben Betroffene in solchen Fällen oft Schwierigkeiten, ihr Geld zurückzuerhalten.
Frage: Was sollten Anleger tun, die bereits Verträge mit „PREXEDIT KREDIT“ abgeschlossen haben?
Thomas Sontowski: Betroffene Anleger sollten sofort handeln. Der erste Schritt ist, sämtliche Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege zu sichern. Diese können später als Beweismittel dienen. Anschließend empfehle ich, den Anbieter schriftlich aufzufordern, die bereits gezahlten Gelder zurückzuerstatten. Oft hilft es auch, Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei aufzunehmen, die Erfahrung mit Fällen von unerlaubtem Bankgeschäft hat.
Frage: Gibt es Möglichkeiten, solche Gelder zurückzufordern, und wie stehen die Erfolgsaussichten?
Thomas Sontowski: Ja, es gibt verschiedene rechtliche Ansätze, um Gelder zurückzufordern. Eine Möglichkeit ist die Anfechtung des Vertrags, da dieser aufgrund der fehlenden BaFin-Erlaubnis als unwirksam eingestuft werden könnte. Darüber hinaus können wir prüfen, ob eventuell strafrechtlich relevante Tatbestände wie Betrug vorliegen. Sollte dies der Fall sein, könnten Betroffene neben einer zivilrechtlichen Rückforderung auch eine Strafanzeige erstatten. Die Erfolgsaussichten hängen jedoch von der jeweiligen Situation und davon ab, ob die Verantwortlichen greifbar sind und über Vermögen verfügen.
Frage: Was raten Sie potenziellen Anlegern, die erwägen, sich auf solche Angebote einzulassen?
Thomas Sontowski: Grundsätzlich rate ich zu äußerster Vorsicht. Bevor man in Finanzprodukte investiert oder Kredite über unbekannte Anbieter aufnimmt, sollte man überprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Die BaFin bietet hierfür eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank, die jeder nutzen kann. Fehlen auf einer Website wichtige Angaben wie ein Impressum, eine Rechtsform oder eine gültige Adresse, sollten sofort alle Alarmglocken läuten. Es ist besser, sich vorab genau zu informieren, als später das investierte Geld zu verlieren.
Frage: Was kann man tun, wenn man bereits Zahlungen geleistet hat und das Unternehmen sich nicht kooperativ zeigt?
Thomas Sontowski: In solchen Fällen sollten Anleger unbedingt einen Anwalt einschalten und gleichzeitig eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, die Bank oder den Zahlungsdienstleister, über den die Zahlung abgewickelt wurde, zu kontaktieren. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Rückbuchung oder zumindest eine Sperrung weiterer Zahlungen zu beantragen. Parallel dazu können wir prüfen, ob wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder sogar ein Vollstreckungsverfahren gegen die Verantwortlichen anstrengen können.
Frage: Wie können Anleger sicherstellen, dass sie in Zukunft nicht auf ähnliche Angebote hereinfallen?
Thomas Sontowski: Neben der Überprüfung der BaFin-Lizenz sollten Anleger bei jeder finanziellen Transaktion skeptisch sein, die ungewöhnlich hohe Renditen oder schnelle Kredite ohne Bonitätsprüfung verspricht. Man sollte sich auch nie unter Zeitdruck setzen lassen, was oft ein typisches Merkmal unseriöser Anbieter ist. Ein gesundes Maß an Misstrauen und die Beratung durch unabhängige Experten oder Verbraucherzentralen können helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.
Frage: Vielen Dank, Herr Sontowski, für Ihre Zeit und die wertvollen Informationen.
Thomas Sontowski: Gern geschehen. Anleger sollten ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, diese auch durchzusetzen.