Die Finanzaufsicht BaFin hat vor den Angeboten der Website recoveryexperts-eu.com gewarnt. Laut den Angaben im Impressum wird die Seite von der HTM (Payback) Limited betrieben, die angeblich einen Geschäftssitz in München hat. Auf der Website treten die Betreiber unter verschiedenen Namen auf, darunter „Recovery Experts“, „Recovery Experts EU“ und „Recovery Experts Consulting“.
Vorsicht vor dubiosen Rückgewinnungsangeboten

Die „Recovery Experts“ gehen offenbar gezielt auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu, die Verluste durch dubiose Geschäfte mit Kryptowährungen erlitten haben. Den Geschädigten wird angeboten, ihre vermeintlichen Verluste zurückzuholen. Es besteht jedoch der Verdacht, dass es sich hierbei um unerlaubte Zahlungsdienste handelt, die ohne Genehmigung der BaFin erbracht werden.
Rechtliche Grundlagen und Schutzmechanismen

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste nur mit der Genehmigung der BaFin angeboten werden. Die Behörde warnt regelmäßig vor Unternehmen, die ohne die erforderlichen Erlaubnisse operieren. Verbraucher können sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin informieren, ob ein Anbieter reguliert und zugelassen ist. Grundlage dieser Warnung ist § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Interview mit Thomas Bremer: Was sollten betroffene Verbraucher tun?

Frage: Herr Bremer, die BaFin warnt vor „Recovery Experts“, die offenbar Verbraucher mit der Aussicht locken, verlorenes Geld aus Kryptogeschäften zurückzuholen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Thomas Bremer: Solche Fälle sind leider keine Seltenheit. Wenn Menschen finanzielle Verluste erleiden, sind sie oft bereit, viel zu tun, um das verlorene Geld zurückzuholen. Genau das machen sich dubiose Anbieter wie „Recovery Experts“ zunutze. Sie spielen mit der Hoffnung der Betroffenen, agieren dabei aber ohne jegliche rechtliche Grundlage. Diese Warnung der BaFin ist ein wichtiges Signal, sich nicht von solchen Angeboten täuschen zu lassen.

Frage: Was können Verbraucher, die bereits mit solchen Anbietern in Kontakt stehen oder Gelder überwiesen haben, jetzt tun?

Thomas Bremer: Der erste Schritt ist, sämtliche Kommunikation und Belege zu sichern – E-Mails, Verträge, Zahlungsnachweise. Im Anschluss sollte unbedingt eine Strafanzeige bei der Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Parallel dazu rate ich dringend, sich an die BaFin oder das Bundeskriminalamt zu wenden. Je früher die Behörden eingeschaltet werden, desto besser. Wichtig ist auch, betroffene Bankkonten auf unbefugte Abbuchungen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Sperrung zu veranlassen.

Frage: Wie können sich Verbraucher generell vor solchen Betrugsmaschen schützen?

Thomas Bremer: Es gibt einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen:

Seriösität des Anbieters prüfen: Verbraucher sollten niemals blind vertrauen. Eine Überprüfung über die BaFin-Unternehmensdatenbank ist ein Muss.
Finger weg bei Vorkasse: Wenn Zahlungen im Voraus verlangt werden, um „verlorene“ Gelder zurückzuholen, ist höchste Vorsicht geboten.
Skepsis bei unerwünschten Anrufen: Wer plötzlich von einem Anbieter kontaktiert wird, ohne zuvor selbst eine Anfrage gestellt zu haben, sollte misstrauisch sein.
Keine sensiblen Daten preisgeben: Konto- oder Kreditkartendaten sowie Kopien von Ausweisdokumenten dürfen niemals leichtfertig weitergegeben werden.

Frage: Was halten Sie von der Rolle, die die Behörden hier spielen?

Thomas Bremer: Die BaFin leistet wichtige Arbeit, indem sie solche dubiosen Anbieter öffentlich benennt und Verbraucher warnt. Leider gelingt es nicht immer, diese Unternehmen sofort aus dem Verkehr zu ziehen, da sie oft international agieren und sich hinter komplexen Firmennetzwerken verstecken. Dennoch sind die Warnungen entscheidend, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erhöhen und weitere Geschädigte zu verhindern.

Frage: Vielen Dank, Herr Bremer, für die klaren Ratschläge!

Thomas Bremer: Gern geschehen. Es bleibt wichtig, wachsam zu sein und sich im Zweifel frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.