Redaktion: Herr Iwanow, was bedeutet der BaFin-Verdacht konkret?

Rechtsanwalt Iwanow: Es geht um den Verdacht, dass Wertpapiere – hier in Form von NET8- oder NTRS-Token – ohne genehmigten Prospekt öffentlich vertrieben werden. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die EU-Prospektverordnung, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Redaktion: Warum ist ein Prospekt so wichtig?

Rechtsanwalt Iwanow: Der Prospekt enthält alle wesentlichen Informationen zu Chancen, Risiken, Emittent und Produkt. Er soll Anleger schützen. Wird er nicht veröffentlicht, fehlen transparente Entscheidungsgrundlagen – das öffnet Tür und Tor für unseriöse Angebote.

Redaktion: Was genau prüft die BaFin im Prospektverfahren?

Rechtsanwalt Iwanow: Die BaFin kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vollständig, verständlich und widerspruchsfrei sind. Sie prüft aber nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Produkts oder die Seriosität des Anbieters – das ist ein weitverbreiteter Irrtum.

Redaktion: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Rechtsanwalt Iwanow: Es drohen Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes – teils auch das Doppelte des erzielten Gewinns. Außerdem haftet der Anbieter zivilrechtlich für mögliche Anlegerschäden.

Redaktion: Was raten Sie potenziellen Anlegern?

Rechtsanwalt Iwanow: Finger weg von Angeboten ohne nachweislich genehmigten Prospekt. Im Zweifel hilft ein Blick in die BaFin-Datenbank oder eine kurze rechtliche Beratung. Gerade im Krypto-Bereich werden leider viele Versprechen gemacht – aber wenig gehalten.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.