Redaktion: Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Website diantrag(.)com beziehungsweise vor den dortigen Angeboten von „Diantrag Kredit“. Worum geht es?
RA Reime: Die BaFin warnt davor, dass auf der Website diantrag(.)com nach ihren Erkenntnissen ohne die erforderliche Erlaubnis Kredite angeboten werden. Das ist ein klassischer Fall, in dem Anbieter offenbar Bankgeschäfte ohne BaFin-Erlaubnis betreiben. Für Verbraucher ist das ein deutliches Warnsignal.
Redaktion: Warum ist ein Kreditangebot ohne BaFin-Erlaubnis so problematisch?
RA Reime: Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder bestimmte Finanzdienstleistungen anbietet, braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Das gilt auch für Kreditangebote. Fehlt diese Erlaubnis, bewegen sich die Betreiber außerhalb des regulierten Marktes. Für Verbraucher bedeutet das: kein verlässlicher Aufsichtsrahmen, keine belastbare Kontrolle und ein deutlich erhöhtes Betrugsrisiko.
Redaktion: Was sind typische Risiken bei solchen angeblichen Kreditangeboten?
RA Reime: Wir sehen bei solchen Fällen sehr häufig ein ähnliches Muster:
- Es wird ein schneller Kredit in Aussicht gestellt, oft auch trotz Schufa oder Bonitätsproblemen.
- Die Betroffenen werden zur Zahlung von Vorkosten, Bearbeitungsgebühren, Versicherungen oder Freischaltungsgebühren gedrängt.
- Nach der Zahlung wird der Kredit nicht ausgezahlt.
- Stattdessen folgen weitere Forderungen oder der Kontakt bricht ab.
Genau deshalb sind solche unerlaubten Kreditangebote besonders gefährlich.
Redaktion: Also oft kein echter Kredit, sondern nur ein Lockangebot?
RA Reime: Genau. In vielen Fällen geht es nicht um seriöse Kreditvergabe, sondern darum, Menschen in finanzieller Notlage zu ködern. Wer dringend Geld braucht, ist anfälliger für Versprechen wie „Sofortzusage“, „ohne Bonitätsprüfung“ oder „Auszahlung innerhalb von 24 Stunden“. Das nutzen dubiose Anbieter gezielt aus.
Redaktion: Welche Warnsignale sollten Verbraucher bei Websites wie diantrag(.)com beachten?
RA Reime: Es gibt einige typische Warnzeichen:
- fehlende oder zweifelhafte BaFin-Erlaubnis
- Druck zur Vorauszahlung vor Kreditauszahlung
- unrealistische Versprechen wie „Kredit garantiert“
- unklare Firmenangaben oder schwaches Impressum
- nur Messenger- oder Mobilfunkkontakt
- angebliche Sondergebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen
- keine nachvollziehbaren Vertragsunterlagen
Wenn schon vor Auszahlung Geld verlangt wird, sollte man extrem vorsichtig sein.
Redaktion: Was sollten Interessenten unbedingt prüfen, bevor sie einem Kreditangebot vertrauen?
RA Reime: Zuerst: Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Das ist zentral. Dann:
- Gibt es ein vollständiges und plausibles Impressum?
- Ist die Firma wirklich existent?
- Gibt es eine ladungsfähige Anschrift?
- Stimmen Handelsregisterdaten und Ansprechpartner?
- Wird eine Vorkasse verlangt?
Ein seriöser Kreditgeber verlangt in der Regel keine Vorabgebühren, bevor überhaupt ein Darlehen ausgezahlt wird.
Redaktion: Was raten Sie Menschen, die bereits Geld an „Diantrag Kredit“ gezahlt haben?
RA Reime: Dann sollte man schnell handeln:
- keine weiteren Zahlungen leisten
- alle Unterlagen sichern: E-Mails, Verträge, Kontoauszüge, Screenshots, Telefonnummern
- die eigene Bank sofort informieren, um Rückrufmöglichkeiten zu prüfen
- Strafanzeige erstatten
- anwaltlich prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen
Je schneller reagiert wird, desto besser – auch wenn die Rückholung leider oft schwierig ist.
Redaktion: Und wenn Betroffene Ausweiskopien oder sensible Daten hochgeladen haben?
RA Reime: Dann besteht zusätzlich das Risiko eines Identitätsmissbrauchs. In solchen Fällen sollte man besonders wachsam sein:
- Kontoauszüge prüfen
- auf ungewöhnliche Post oder Verträge achten
- Bank informieren
- gegebenenfalls SCHUFA-Auskunft kontrollieren
- Missbrauch dokumentieren
Denn aus einem Fake-Kreditangebot kann schnell ein weiterer Schaden entstehen.
Redaktion: Wie ordnen Sie die BaFin-Warnung juristisch ein?
RA Reime: Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Das ist die gesetzliche Grundlage, auf der die BaFin die Öffentlichkeit über Anbieter informieren kann, die nach ihren Erkenntnissen unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreiben. Solche Warnungen sind für Verbraucher ein sehr ernst zu nehmendes Signal.
Redaktion: Ihr Fazit zu „Diantrag Kredit“?
RA Reime: Der Fall „Diantrag Kredit“ auf diantrag(.)com zeigt einmal mehr, wie gefährlich angebliche Online-Kreditangebote ohne BaFin-Erlaubnis sein können. Wer dort einen Kredit sucht, riskiert im schlimmsten Fall Vorkostenbetrug, Datenmissbrauch und finanzielle Schäden. Mein klarer Rat: Keine Vorauszahlungen leisten, die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen und bei einer BaFin-Warnung sofort Abstand nehmen.