Redaktion: Herr Bremer, die BaFin warnt aktuell vor unberechtigten SEPA-Lastschrifteinzügen. Wie groß ist das Problem?
Thomas Bremer: Das Problem ist leider größer, als viele Verbraucher vermuten. Immer wieder gelingt es Betrügern, an Kontodaten zu gelangen und unberechtigte Lastschriften zu veranlassen. Besonders perfide ist dabei, dass die Abbuchungen häufig unter unbekannten oder sogar frei erfundenen Firmennamen erfolgen. Viele Betroffene bemerken die Belastungen zunächst gar nicht.
Redaktion: Wie gelangen Kriminelle überhaupt an die notwendigen Kontodaten?
Thomas Bremer: Die Täter nutzen unterschiedliche Wege. Teilweise stammen die Daten aus Datenlecks, Phishing-Angriffen oder anderen Formen des Datendiebstahls. In vielen Fällen reicht bereits die Kenntnis der IBAN aus, um einen Lastschrifteinzug zu veranlassen. Deshalb sollten Verbraucher mit ihren Kontodaten genauso sorgfältig umgehen wie mit anderen sensiblen persönlichen Informationen.
Redaktion: Woran erkennen Verbraucher eine unberechtigte Lastschrift?
Thomas Bremer: Der wichtigste Schutz ist die regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge und Online-Banking-Umsätze. Verbraucher sollten jede Abbuchung prüfen, insbesondere wenn ihnen der Name des Zahlungsempfängers unbekannt ist. Oft fallen zunächst nur kleinere Beträge auf, die in der Hoffnung eingezogen werden, dass sie übersehen werden.
Redaktion: Was sollten Betroffene tun, wenn sie eine unberechtigte Abbuchung entdecken?
Thomas Bremer: Zunächst sollte umgehend die kontoführende Bank informiert werden. Nicht autorisierte Lastschriften können zurückgebucht werden. Verbraucher sollten hier keine Zeit verlieren. Je schneller reagiert wird, desto unkomplizierter lässt sich der Schaden meist begrenzen.
Redaktion: Viele Verbraucher wissen nicht, welche Rechte sie haben. Können Sie das erläutern?
Thomas Bremer: Grundsätzlich darf kein Unternehmen ohne eine wirksame Einzugsermächtigung Geld vom Konto eines Verbrauchers abbuchen. Liegt keine Zustimmung vor, handelt es sich um eine nicht autorisierte Lastschrift. In solchen Fällen haben Verbraucher nach den geltenden Regelungen sogar bis zu 13 Monate Zeit, die Rückerstattung zu verlangen. Dennoch empfehle ich, sofort zu handeln und nicht auf Fristen zu vertrauen.
Redaktion: Sollte man auch den angeblichen Zahlungsempfänger kontaktieren?
Thomas Bremer: Ja, unbedingt. Verbraucher sollten schriftlich widersprechen und den angeblichen Anbieter auffordern, einen Nachweis über einen angeblichen Vertragsabschluss oder eine Einzugsermächtigung vorzulegen. Häufig zeigt sich dabei sehr schnell, dass überhaupt keine rechtliche Grundlage für die Abbuchung existiert.
Redaktion: Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?
Thomas Bremer: Wenn der Verdacht auf Betrug besteht, sollte zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Dadurch werden die Ermittlungsbehörden auf mögliche Täter aufmerksam. Gerade wenn viele Geschädigte betroffen sind, können die Informationen dazu beitragen, kriminelle Strukturen aufzudecken.
Redaktion: Welche vorbeugenden Maßnahmen empfehlen Sie Verbrauchern?
Thomas Bremer: Die wichtigste Maßnahme ist die regelmäßige Kontrolle der Kontobewegungen. Darüber hinaus sollten Verbraucher vorsichtig mit der Weitergabe ihrer Kontodaten sein und auf verdächtige E-Mails oder Nachrichten achten. Wer Online-Banking nutzt, sollte starke Passwörter verwenden und nach Möglichkeit zusätzliche Sicherheitsverfahren aktivieren.
Redaktion: Ihr abschließender Rat?
Thomas Bremer: Unbekannte Abbuchungen sollten niemals ignoriert werden. Wer seine Kontobewegungen regelmäßig überprüft und bei Auffälligkeiten sofort reagiert, hat gute Chancen, finanzielle Schäden zu vermeiden. Wachsamkeit bleibt der beste Schutz gegen diese Form des Betrugs.
Redaktion: Herr Bremer, vielen Dank für das Gespräch.
Thomas Bremer: Sehr gerne.