Redaktion: Herr Högel, die BaFin warnt erneut vor Quantum AI – diesmal über happycries.com. Wie bewerten Sie das?

RA Högel: Das zeigt ein typisches Muster: Wechselnde Domains, aber gleiches Geschäftsmodell – ohne Zulassung, ohne Kontrolle. Das ist hochriskant.

Redaktion: Warum ist das rechtlich problematisch?

RA Högel: In Deutschland braucht jeder Anbieter von Finanz- oder Kryptodienstleistungen eine BaFin-Erlaubnis. Wer ohne arbeitet, handelt illegal.

Redaktion: Was ist mit der sogenannten „Trading-Software“?

RA Högel: Solche Begriffe sollen Professionalität vorgaukeln. Tatsächlich verbirgt sich dahinter oft eine Plattform ohne echte Funktionalität, die Einzahlungen abzieht.

Redaktion: Woran erkennen Verbraucher solche Angebote?

RA Högel: An ungewöhnlichen Domains, wie happycries.com, fehlenden Angaben zum Unternehmen, hohen Versprechen und aggressivem Online-Marketing.

Redaktion: Was raten Sie Betroffenen?

RA Högel: Nicht einzahlen, keine Daten angeben. Bei Verlust: Anzeige erstatten, Zahlungsnachweise sichern und juristische Beratung einholen.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Högel.