Redaktion: Herr Högel, die BaFin warnt erneut vor Quantum AI – diesmal über happycries.com. Wie bewerten Sie das?
RA Högel: Das zeigt ein typisches Muster: Wechselnde Domains, aber gleiches Geschäftsmodell – ohne Zulassung, ohne Kontrolle. Das ist hochriskant.
Redaktion: Warum ist das rechtlich problematisch?
RA Högel: In Deutschland braucht jeder Anbieter von Finanz- oder Kryptodienstleistungen eine BaFin-Erlaubnis. Wer ohne arbeitet, handelt illegal.
Redaktion: Was ist mit der sogenannten „Trading-Software“?
RA Högel: Solche Begriffe sollen Professionalität vorgaukeln. Tatsächlich verbirgt sich dahinter oft eine Plattform ohne echte Funktionalität, die Einzahlungen abzieht.
Redaktion: Woran erkennen Verbraucher solche Angebote?
RA Högel: An ungewöhnlichen Domains, wie happycries.com, fehlenden Angaben zum Unternehmen, hohen Versprechen und aggressivem Online-Marketing.
Redaktion: Was raten Sie Betroffenen?
RA Högel: Nicht einzahlen, keine Daten angeben. Bei Verlust: Anzeige erstatten, Zahlungsnachweise sichern und juristische Beratung einholen.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Högel.