Der Januar 2026 begann aus Sicht des Anlegerschutzes alles andere als ruhig. Allein die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA veröffentlichte sechs konkrete Warnungen vor Anbietern beziehungsweise Angeboten, die nach Angaben der Behörde nicht über die notwendige Erlaubnis für bestimmte Bank- oder Wertpapierdienstleistungen verfügten. Besonders auffällig: Mehrere Angebote wurden über WhatsApp-Gruppen verbreitet, andere traten mit seriös klingenden Namen oder dem Begriff „Privatbank“ auf.

Den Auftakt machte am 9. Januar die Enable Business Academy. Der Anbieter trat über die Webseite enblinvest.com auf und warb zugleich in WhatsApp-Gruppen, darunter einer Gruppe mit der Bezeichnung „FF677 Intelligente, grüne, hochmoderne und quantenbasierte AI-Finanzakademie“. Nach Angaben der FMA bestand keine Berechtigung zur Erbringung konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte in Österreich. Weder Anlageberatung noch die Ausführung von Kundenaufträgen durfte angeboten werden.

Schon dieser Fall zeigt einen Trend, der im weiteren Jahresverlauf immer deutlicher wurde: Anlageangebote wandern zunehmend in geschlossene Messenger-Gruppen. Dort können vermeintliche Experten, angebliche Erfolgsgeschichten anderer Teilnehmer und eine direkte persönliche Ansprache ein Umfeld schaffen, das Vertrauen erzeugt. Eine Finanzlizenz ersetzt das allerdings nicht.

Am 13. Januar folgte die Warnung vor Spay SG PTE. Genannt wurden die Webseiten user.portal-zone.org und wt.portal-zone.org. Auch hier stellte die FMA fest, dass keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich bestand. Insbesondere durfte keine Anlageberatung angeboten werden.

Am 20. Januar rückte Veltris Capital in den Fokus. Der Anbieter trat über veltriscapital.com auf und gab einen angeblichen Sitz in Wien an. Nach Angaben der österreichischen Finanzaufsicht durfte Veltris Capital keine Kundenaufträge im Bereich konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte ausführen.

Gerade ein angeblicher Unternehmenssitz in Wien kann bei österreichischen Anlegern zusätzliches Vertrauen erzeugen. Entscheidend ist jedoch nicht, welche Adresse eine Webseite nennt, sondern ob der Anbieter tatsächlich im Register der Finanzaufsicht geführt wird und für genau die angebotene Dienstleistung zugelassen ist.

Drei Tage später, am 23. Januar, warnte die FMA vor „Österreich GeldWert“. Der Name und die angebliche Adresse in der Wiener Himmelpfortgasse konnten den Eindruck eines heimischen Finanzunternehmens vermitteln. Tatsächlich verfügte der Anbieter nach Angaben der Behörde aber nicht über eine Berechtigung zum Betrieb konzessionspflichtiger Bankgeschäfte. Insbesondere war ihm das Kreditgeschäft nicht gestattet.

Am 28. Januar folgte eine weitere Messenger-Warnung. Die FMA warnte vor Angeboten der WhatsApp-Gruppe „SVIP6 Welt der Wertpapiere“. Nach Angaben der Behörde durfte der dahinterstehende Anbieter keine konzessionspflichtige Anlageberatung in Österreich erbringen.

Damit standen innerhalb eines einzigen Monats bereits zwei WhatsApp-basierte Angebote auf der Warnliste. Für Anleger ist das ein wichtiges Signal: Eine Einladung in eine vermeintlich exklusive Investmentgruppe sollte niemals mit Seriosität verwechselt werden. Gerade dort, wo Druck aufgebaut, mit angeblichen Insiderinformationen geworben oder hohe Gewinne anderer Gruppenmitglieder präsentiert werden, ist besondere Vorsicht angebracht.

Den Abschluss des Monats bildete am 30. Januar die Warnung vor Garcia Signature Aktiengesellschaft / Garcia Privatbank. Der Anbieter trat über garcia.co.at auf und gab einen angeblichen Sitz in Wien an. Die FMA stellte klar, dass keine Berechtigung zur Durchführung konzessionspflichtiger Bankgeschäfte in Österreich bestand.

Besonders sensibel ist in diesem Zusammenhang die Bezeichnung „Privatbank“. Für viele Anleger verbindet sich mit diesem Begriff ein Bild von Vermögensverwaltung, Seriosität und persönlicher Betreuung. Doch ein Unternehmen wird nicht deshalb zu einer regulierten Bank, weil es sich entsprechend bezeichnet. Maßgeblich ist ausschließlich die tatsächlich vorhandene Bankkonzession.

Die Januar-Warnungen müssen zudem vor dem Hintergrund einer Entwicklung gesehen werden, auf die die österreichische FMA bereits am 5. Januar aufmerksam machte. Nach Angaben der Behörde wurden ihr im Jahr 2025 insgesamt 843 Betrugsfälle mit einem gemeldeten Gesamtschaden von 19,6 Millionen Euro bekannt. Die FMA verwies insbesondere auf Deepfakes, betrügerische WhatsApp-Gruppen und KI-Chatbots als zunehmend genutzte Methoden. Im Jahr 2025 hatte die Behörde 97 Warnmeldungen vor unerlaubt tätigen Anbietern veröffentlicht.

Damit ist klar: Die Digitalisierung hat nicht nur den legalen Finanzvertrieb verändert. Auch problematische Anbieter nutzen heute moderne Technologien, soziale Netzwerke und Künstliche Intelligenz, um professioneller und glaubwürdiger aufzutreten.

Für Liechtenstein ließ sich für Januar 2026 keine vergleichbare neue klassische Anlegerwarnung gegen einen konkreten nicht zugelassenen Anbieter feststellen. Die FMA Liechtenstein verhängte allerdings am 14. Januar eine Geldbuße von 100.000 Schweizer Franken gegen eine juristische Person wegen Verletzungen von Sorgfaltspflichten. Das ist jedoch von einer klassischen Anlegerwarnung gegen ein öffentlich auftretendes Angebot zu unterscheiden.

Auch bei Deutschland gilt für diesen Monatsüberblick weiterhin Vorsicht bei der Vollständigkeit. Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Warnungen vor unerlaubten Bank-, Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen. Eine belastbar vollständige Januar-2026-Liste ließ sich über die öffentlich indexierten Suchergebnisse jedoch nicht so sicher rekonstruieren, dass eine Auswahl seriös als „alle BaFin-Warnungen des Monats“ bezeichnet werden könnte.

Presserechtlich wichtig bleibt: Eine Warnung einer Finanzaufsicht ist kein automatischer Betrugsnachweis. In den österreichischen Januar-Fällen geht es darum, dass nach Feststellung der FMA die erforderliche Erlaubnis für bestimmte Finanzgeschäfte fehlte. Ob darüber hinaus strafbare Handlungen vorliegen, ist eine davon getrennte Frage.

Für Anleger sind solche Warnungen dennoch ein ernstes Alarmsignal. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern und vor weiteren Zahlungen genau prüfen, mit wem er es tatsächlich zu tun hat. Besonders skeptisch sollte man werden, wenn nach einer ersten Einzahlung weitere Beträge für angebliche Steuern, Freischaltungen, Versicherungen oder Auszahlungen verlangt werden.

Der Januar 2026 liefert damit eine klare Botschaft: WhatsApp-Gruppen, Wiener Adressen, professionelle Webseiten und Bezeichnungen wie „Privatbank“ sind kein Gütesiegel.

Entscheidend ist immer die gleiche Frage:

Hat der Anbieter tatsächlich die notwendige Zulassung?

Und deshalb gilt auch zum Jahresbeginn 2026: Erst prüfen, dann investieren.