Der Mai 2025 war aus Sicht des Anlegerschutzes erneut ein auffälliger Monat. In Österreich veröffentlichte die Finanzmarktaufsicht FMA mehrere Warnungen vor Anbietern, die nach ihren Feststellungen nicht über die erforderliche Berechtigung für Bank- oder Wertpapiergeschäfte verfügten. In Deutschland warnte die BaFin unter anderem vor Identitätsdiebstahl, unerlaubten Kryptoangeboten und Plattformen, die sogar mit einer angeblichen BaFin-Aufsicht warben.
Den Auftakt machte in Österreich am 3. Mai die Warnung vor X-Clarity Invest. Der Anbieter trat über x-clarity.com auf und gab angebliche Standorte in Toronto und Zürich an. Nach Angaben der FMA bestand keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere durfte X-Clarity Invest keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen.
Am 15. Mai folgte die Warnung vor Guru4Invest. Die Plattform war über guru4invest.com erreichbar und nannte London und Singapur als angebliche Standorte. Auch hier stellte die FMA klar, dass keine Berechtigung zur Ausführung konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte in Österreich bestand.
Am 21. Mai geriet XenovixTrader 6.3 Edge in den Fokus. Der Anbieter trat über xenovixtrader.com und xenovixtrader-6-3edge.org auf und gab London als angeblichen Sitz an. Nach Angaben der österreichischen Finanzaufsicht durfte auch dieser Anbieter keine Wertpapieraufträge für Kunden ausführen.
Besonders auffällig war der Monatsausklang. Am 28. Mai warnte die FMA vor einem Anbieter unter dem Namen „Reichard Klaus“ mit angeblichem Sitz in Linz. Nach Angaben der Behörde bestand keine Berechtigung zum Betrieb konzessionspflichtiger Bankgeschäfte, insbesondere nicht zur Gewährung von Gelddarlehen.
Am 30. Mai folgten gleich zwei weitere Warnungen. Die erste betraf Capital VN LTD mit angeblichem Sitz in Wien. Nach Angaben der FMA fehlte die notwendige Erlaubnis zur Ausführung von Wertpapieraufträgen für Kunden.
Ebenfalls am 30. Mai warnte die Behörde vor Unoredit. Hier ging es nicht um Wertpapierhandel, sondern um das Kreditgeschäft. Nach Feststellung der FMA durfte der Anbieter keine Gelddarlehen gewähren, weil die erforderliche Bankkonzession fehlte.
Damit lassen sich für Österreich im Mai 2025 mindestens sechs konkrete Anbieterwarnungen sicher nachvollziehen: X-Clarity Invest, Guru4Invest, XenovixTrader 6.3 Edge, „Reichard Klaus“, Capital VN LTD und Unoredit.
Auch in Deutschland war der Mai warnungsintensiv. Besonders bemerkenswert war die BaFin-Warnung vom 14. Mai zur Webseite dvagk.de. Nach Angaben der Behörde boten unbekannte Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, insbesondere Festgeldanlagen. Die BaFin stellte zugleich klar, dass diese Angebote nicht von der Deutschen Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG stammten. Sie sprach ausdrücklich von Identitätsdiebstahl.
Gerade Festgeldangebote sind aus Sicht des Anlegerschutzes besonders sensibel. Viele Verbraucher verbinden Festgeld mit Sicherheit, festen Zinsen und bekannten Banken. Wird dabei die Identität eines etablierten Unternehmens missbraucht, kann eine oberflächliche Google-Suche sogar zusätzliche Sicherheit vortäuschen.
Am selben Tag warnte die BaFin vor falkring-invest.com. Nach ihren Erkenntnissen bestand der Verdacht, dass dort ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten wurden. Besonders brisant: Auf der Webseite wurde nach Angaben der BaFin sogar mit einer Beaufsichtigung durch die Behörde geworben. Diese Angabe traf nicht zu.
Am 22. Mai veröffentlichte die BaFin eine Warnung zu NordexPro beziehungsweise nordexpro.com. Die Behörde äußerte den Verdacht, dass unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anboten. Die Warnung war nicht das Ende der Geschichte: Wenige Wochen später tauchte NordexPro unter einer neuen Domain wieder auf.
Ebenfalls am 22. Mai warnte die BaFin vor evex-ultra.com. Nach den Erkenntnissen der Behörde wurden dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis angeboten. Die Betreiber standen nicht unter Aufsicht der BaFin.
Zum Monatsende folgte am 30. Mai eine weitere Warnung zu Royals Fund. Die BaFin hatte bereits im April vor royalsfund.com gewarnt. Nachdem diese Webseite nicht mehr aktiv war, verwendeten die unbekannten Betreiber nach Angaben der Behörde nun die Domain royals-fund.io. Der Verdacht unerlaubter Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen bestand fort.
Gerade dieser Fall zeigt ein typisches Muster im Online-Anlagegeschäft: Eine Plattform verschwindet nicht zwangsläufig, wenn eine Domain geschlossen wird. Häufig wird lediglich die Internetadresse geändert. Name, Layout und Vertriebsstruktur können weitgehend identisch bleiben.
In Liechtenstein lässt sich für Mai 2025 in der aktuellen öffentlichen Warnübersicht keine vergleichbare Serie klassischer Anlegerwarnungen nachvollziehen. Die auf der FMA-Seite sichtbaren aktuellen Warnungen springen für diesen Zeitraum zu späteren oder früheren Fällen; eine konkrete Mai-2025-Warnung wird dort nicht ausgewiesen.
Das Gesamtbild des Mai 2025 ist dennoch klar. Drei Risiken stechen besonders hervor.
Erstens bleibt Identitätsmissbrauch eine der gefährlichsten Methoden. Der Fall dvagk.de zeigt, dass Kriminelle oder unbekannte Betreiber nicht zwingend Fantasienamen verwenden. Viel überzeugender ist es, sich an bekannte und tatsächlich existierende Finanzunternehmen anzulehnen.
Zweitens treten Anbieter immer häufiger mit technisch klingenden Namen wie XenovixTrader oder mit internationalen Standorten auf. London, Zürich, Singapur, Toronto oder Wien sollen Professionalität vermitteln, sind aber kein Beleg für eine vorhandene Lizenz.
Drittens zeigt sich die enorme Bedeutung von Krypto- und Online-Trading-Angeboten. Mehrere BaFin-Warnungen betrafen Plattformen, die nach Einschätzung der Behörde ohne die notwendige Erlaubnis Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anboten.
Presserechtlich wichtig bleibt: Eine Warnung einer Finanzaufsicht ist nicht automatisch ein Betrugsurteil. In vielen Fällen geht es zunächst um den Verdacht unerlaubter Geschäfte oder das Fehlen einer notwendigen Zulassung. Bei dvagk.de sprach die BaFin dagegen ausdrücklich von Identitätsdiebstahl.
Für Anleger sind solche Warnungen trotzdem ein starkes Alarmsignal. Vor jeder Einzahlung sollte geprüft werden, ob das konkrete Unternehmen und die konkrete Domain tatsächlich zu einem zugelassenen Anbieter gehören. Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Internetadressen sollten mit den offiziellen Registern der Aufsichtsbehörden abgeglichen werden.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte bei einer Warnung keine weiteren Zahlungen ungeprüft leisten und sämtliche Unterlagen sichern. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für eine vermeintliche Auszahlung plötzlich zusätzliche Steuern, Versicherungen, Provisionen oder Freischaltgebühren verlangt werden.
Der Mai 2025 zeigt damit erneut:
Ein seriöser Name, eine schicke Webseite oder sogar die Behauptung, von einer Finanzaufsicht kontrolliert zu werden, ersetzen niemals den Blick in das offizielle Register.
Die wichtigste Regel bleibt deshalb:
Erst Identität und Zulassung prüfen – dann investieren.