Interviewer: Herr Witt, was ist an diesem Fall aus Sicht des Verbraucherschutzes besonders heikel?
RA Witt: Der Fall zeigt eine besonders perfide Masche: Es werden vermeintlich seriöse Festgeldangebote per E-Mail versendet – inklusive professionell wirkender Namen, Logos und Hamburg als Sitz. Durch den Identitätsmissbrauch eines realen Unternehmens soll Vertrauen erweckt werden. Viele Verbraucher:innen fallen auf so etwas herein, vor allem, wenn die Zinssätze deutlich über dem Marktniveau liegen.
Interviewer: Warum ist der Identitätsmissbrauch in diesem Fall besonders gefährlich?
RA Witt: Weil der Name eines existierenden Unternehmens genutzt wird, das gar nichts mit den Angeboten zu tun hat. Die Täter versuchen, sich den Ruf und die Seriosität echter Finanzdienstleister zu erschleichen, um arglose Menschen zu täuschen. Das macht es schwerer, den Betrug sofort zu erkennen – vor allem für Laien.
Interviewer: Was passiert, wenn Verbraucher auf ein solches Angebot reagieren?
RA Witt: Wer auf solche Angebote eingeht, läuft Gefahr, sein Geld direkt an Betrüger zu überweisen. Oft wird ein angebliches Festgeldkonto angeboten, auf das dann eine Überweisung erfolgen soll – in Wahrheit landet das Geld auf einem Konto der Täter, meist im Ausland. Die Gelder sind in der Regel nicht rückholbar. Zudem besteht die Gefahr, dass persönliche Daten für weitere Betrügereien verwendet werden.
Interviewer: Gibt es eine Möglichkeit, sich im Vorfeld zu schützen?
RA Witt: Ja, mehrere:
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Nie auf E-Mail-Angebote zu Festgeld oder Investitionen eingehen, die nicht aktiv angefordert wurden.
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Unternehmen über deren offizielle Website oder Telefonnummer verifizieren.
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BaFin-Datenbank prüfen, ob Anbieter wirklich zugelassen sind.
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Bei Unsicherheit: Verbraucherschutz oder Anwalt einschalten, bevor Geld fließt.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?
RA Witt: In vielen Fällen bleibt nur die Anzeige bei der Polizei – auch wenn die Chancen auf Wiederbeschaffung des Geldes oft gering sind. Betroffene sollten außerdem alle Dokumente sichern: E-Mails, Anhänge, Kontonummern, Kommunikation. Es kann sich auch lohnen, die Hausbank zu informieren – manchmal lässt sich ein Überweisungsstopp einleiten, wenn man sehr schnell reagiert.
Interviewer: Was raten Sie abschließend Verbraucher:innen?
RA Witt: Festgeldanlagen gibt es nicht per E-Mail-Kaltakquise. Wer solche Angebote bekommt, sollte sie löschen und melden – an die BaFin oder die Verbraucherzentrale. Und generell gilt: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.
Interviewer: Danke für das Gespräch, Herr Witt.
RA Witt: Gern. Aufklärung ist die beste Prävention.