Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, warum sollten Verbraucher bei Angeboten zur Rückholung verlorener Kryptowährungen besonders vorsichtig sein?
Rechtsanwalt Reime: Wer bereits durch eine problematische Geldanlage oder einen Betrug Geld verloren hat, möchte dieses natürlich möglichst schnell zurückbekommen. Wenn dann jemand Kontakt aufnimmt und behauptet, die verlorenen Gelder gefunden zu haben oder zurückholen zu können, klingt das zunächst vielversprechend. Gerade in dieser Situation ist jedoch besondere Vorsicht erforderlich. Betroffene sollten nichts bezahlen, bevor sie genau geprüft haben, mit wem sie es tatsächlich zu tun haben.
Interviewer: Die BaFin warnt konkret vor finanzforensik(.)com. Was ist hier besonders auffällig?
Rechtsanwalt Reime: Nach der Warnung der BaFin gibt es gleich mehrere erhebliche Warnsignale. Die unbekannten Betreiber sollen behaupten, Kooperationspartner der BaFin zu sein, obwohl das laut Behörde nicht stimmt. Zudem besteht nach Angaben der BaFin weder eine Beaufsichtigung noch eine entsprechende Zulassung. Hinzu kommt, dass im Impressum Daten eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwendet werden sollen. Die BaFin bezeichnet das ausdrücklich als Identitätsmissbrauch.
Interviewer: Warum ist der Missbrauch der Identität eines echten Unternehmens so problematisch?
Rechtsanwalt Reime: Weil Verbraucher bei einer ersten Recherche möglicherweise feststellen, dass es die angegebene Firma tatsächlich gibt. Das kann Vertrauen schaffen. Aber daraus folgt keineswegs, dass die Website oder die Personen, die telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen, tatsächlich zu diesem Unternehmen gehören. Deshalb müssen nicht nur Firmenname und Anschrift, sondern auch Internetadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer unabhängig überprüft werden.
Interviewer: Wie sollte man vorgehen, wenn sich jemand als Partner der BaFin oder einer anderen Behörde ausgibt?
Rechtsanwalt Reime: Solche Angaben niemals über die Kontaktdaten überprüfen, die der vermeintliche Anbieter selbst liefert. Man sollte die offizielle Internetseite der Behörde eigenständig aufrufen und dort recherchieren. Bei erlaubnispflichtigen Finanz- oder Kryptodienstleistungen kann zudem überprüft werden, ob das betreffende Unternehmen tatsächlich über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Interviewer: Welche Masche wird bei der angeblichen Rückholung von Kryptowährungen häufig verwendet?
Rechtsanwalt Reime: Typischerweise wird zunächst behauptet, verlorenes Geld oder Kryptowährungen seien gefunden worden. Dann folgt die entscheidende Forderung: Bevor das Vermögen ausgezahlt werden könne, müsse der Betroffene zunächst selbst einen Betrag überweisen – beispielsweise für angebliche Steuern, Gebühren, Versicherungen, Geldwäscheprüfungen oder die Freischaltung einer Wallet.
Spätestens bei solchen Forderungen sollte man äußerst vorsichtig werden und kein weiteres Geld überweisen.
Interviewer: Und wenn ein angeblicher Ermittler einen hohen Kontostand oder ein Krypto-Guthaben auf dem Bildschirm zeigt?
Rechtsanwalt Reime: Das ist kein ausreichender Nachweis. Screenshots, angebliche Wallet-Auszüge oder professionell aussehende Dokumente lassen sich manipulieren. Entscheidend ist nicht, was auf einem Bildschirm dargestellt wird, sondern ob die behaupteten Vermögenswerte tatsächlich existieren und ob der Betroffene rechtmäßig darauf zugreifen kann.
Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits eine Gebühr oder andere Beträge bezahlt hat?
Rechtsanwalt Reime: Vor allem keine weiteren Zahlungen leisten. Betroffene sollten ihre Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister möglichst schnell informieren. Bei Kryptowährungen sollten sämtliche Wallet-Adressen und Transaktions-IDs gesichert werden. Wurde eine Kryptobörse verwendet, kann es sinnvoll sein, auch diese unverzüglich über den Vorgang zu informieren.
Interviewer: Welche Beweise sollten Betroffene sichern?
Rechtsanwalt Reime: Möglichst alles. Dazu gehören E-Mails, Messenger-Nachrichten, Telefonnummern, Namen der Ansprechpartner, Screenshots der Website, Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Bankverbindungen sowie Überweisungsbelege. Bei Kryptowährungen sind insbesondere Wallet-Adressen und Transaktions-IDs wichtig. Auch Sprachnachrichten oder andere Kommunikationsdaten können relevant sein.
Interviewer: Manche angeblichen Helfer verlangen Zugriff auf den Computer des Geschädigten. Was ist davon zu halten?
Rechtsanwalt Reime: Das ist ein erhebliches Warnsignal. Betroffene sollten unbekannten Personen keinen Fernzugriff auf Computer oder Smartphone ermöglichen. Ebenso sollten keine Passwörter, TANs, PINs, Private Keys oder Seed-Phrasen herausgegeben werden.
Hat eine fremde Person bereits Fernzugriff erhalten, sollten die betroffenen Zugänge von einem sicheren Gerät aus überprüft und Passwörter geändert werden. Auch Bank und gegebenenfalls Kryptodienstleister sollten informiert werden.
Interviewer: Können einmal transferierte Kryptowährungen überhaupt zurückgeholt werden?
Rechtsanwalt Reime: Das hängt vom Einzelfall ab. Zwar können Transaktionen auf öffentlichen Blockchains nachvollziehbare Spuren hinterlassen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Geld zurückgeholt werden kann. Entscheidend ist unter anderem, wohin die Kryptowerte gelangt sind und ob sich beteiligte Personen oder Dienstleister identifizieren lassen. Wer eine hundertprozentige Rückholung garantiert, sollte daher besonders kritisch hinterfragt werden.
Interviewer: Sollte man Anzeige erstatten?
Rechtsanwalt Reime: Wenn der Verdacht besteht, dass man Opfer einer Straftat geworden ist, sollte eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden. Dabei hilft es enorm, wenn sämtliche Zahlungs- und Kommunikationsdaten bereits geordnet vorliegen. Gleichzeitig kann geprüft werden, ob weitere rechtliche Schritte zur Sicherung oder Rückforderung von Vermögenswerten möglich sind.
Interviewer: Was raten Sie Menschen, die nach einem früheren Anlageverlust plötzlich einen Anruf erhalten: „Wir haben Ihr Geld gefunden“?
Rechtsanwalt Reime: Nicht unter Druck setzen lassen und zunächst überhaupt nichts bezahlen. Fragen Sie sich zunächst: Woher kennt diese Person meinen Namen und meinen früheren Verlust? Warum hat sie meine Kontaktdaten? Welche nachprüfbaren Nachweise gibt es für die behauptete Rückholung?
Vor allem sollte man selbstständig überprüfen, ob das Unternehmen und die handelnden Personen tatsächlich existieren und über die erforderlichen Berechtigungen verfügen.
Interviewer: Was sind die wichtigsten Schutzregeln in einem Satz?
Rechtsanwalt Reime: Keine Vorauszahlungen für ein angeblich bereits gefundenes Vermögen leisten, keine Zugangsdaten herausgeben, keinen Fernzugriff auf Geräte ermöglichen und sämtliche Angaben des Anbieters unabhängig überprüfen.
Interviewer: Und wenn bereits Geld geflossen ist?
Rechtsanwalt Reime: Dann sollte man nicht versuchen, einen Verlust durch weitere Zahlungen zu retten. Keine weiteren Beträge überweisen, Beweise sichern, Bank oder Kryptodienstleister kontaktieren und möglichst schnell prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte noch möglich sind.
Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, vielen Dank für das Gespräch.