Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt vor Anlageangeboten, die über WhatsApp verbreitet werden. Wie ernst sollten Verbraucher eine solche Warnung nehmen?

Rechtsanwalt Reime: Eine öffentliche Warnung der Finanzaufsicht sollte man sehr ernst nehmen. Wer noch kein Geld eingezahlt hat, sollte zunächst von weiteren Zahlungen Abstand nehmen und das Angebot unabhängig überprüfen.

Wer bereits investiert hat, sollte dagegen nicht in Panik geraten, aber schnell und strukturiert handeln. Vor allem sollte nicht versucht werden, einen vermeintlichen Verlust durch zusätzliche Einzahlungen wieder auszugleichen.

Interviewer: Warum ist gerade WhatsApp bei solchen Anlageangeboten problematisch?

Rechtsanwalt Reime: WhatsApp ist natürlich zunächst nur ein Kommunikationsmittel. Das Problem ist die Art der Kontaktaufnahme. Anleger werden beispielsweise in Gruppen eingeladen, in denen vermeintliche Experten Anlagetipps geben und andere Gruppenmitglieder von außergewöhnlichen Erfolgen berichten.

Dadurch kann ein erheblicher sozialer Druck entstehen. Wenn ständig Screenshots angeblicher Gewinne auftauchen und andere Teilnehmer erzählen, wie viel Geld sie verdient hätten, bekommt ein Interessent schnell das Gefühl, eine einmalige Gelegenheit zu verpassen.

Genau deshalb sollte man sich fragen: Kenne ich diese Personen überhaupt? Kann ich ihre Identität überprüfen? Existiert das Unternehmen tatsächlich? Und besitzt es die notwendigen Erlaubnisse?

Interviewer: Im aktuellen Fall spielt Künstliche Intelligenz eine große Rolle. Warum funktioniert dieses Argument so gut?

Rechtsanwalt Reime: KI ist derzeit ein sehr starkes Schlagwort. Vielen Menschen ist bewusst, dass Künstliche Intelligenz enorme technische Möglichkeiten bietet. Gleichzeitig können nur wenige beurteilen, was ein angeblicher Handelsalgorithmus tatsächlich leistet.

Wenn dann behauptet wird, eine KI könne Märkte besonders zuverlässig analysieren oder automatisiert profitable Aktiengeschäfte durchführen, klingt das zunächst plausibel.

Aber der Begriff „KI“ ist kein Qualitätsmerkmal einer Geldanlage. Entscheidend ist nicht, wie modern die Werbung klingt, sondern wer Vertragspartner ist, welches Produkt angeboten wird, welche Risiken bestehen und ob der Anbieter die erforderliche Erlaubnis besitzt.

Interviewer: Wie kann ein Verbraucher überprüfen, ob ein Finanzunternehmen tatsächlich von der BaFin beaufsichtigt wird?

Rechtsanwalt Reime: Entscheidend ist eine unabhängige Überprüfung. Man sollte nicht auf einen Link klicken, den der vermeintliche Berater per WhatsApp schickt, und sich auch nicht auf ein angebliches BaFin-Dokument verlassen, das vom Anbieter selbst vorgelegt wird.

Stattdessen sollte man selbst die offiziellen Informationsangebote der BaFin aufrufen und dort insbesondere die Unternehmensdatenbank und aktuelle Warnmeldungen prüfen.

Dabei muss man sehr genau vergleichen. Stimmen Firmenname, Rechtsform, Anschrift und Internetadresse tatsächlich überein? Betrüger können Namen verwenden, die echten Unternehmen zum Verwechseln ähnlich sehen.

Interviewer: Was sollte jemand tun, der in einer solchen WhatsApp-Gruppe ist, aber noch nichts investiert hat?

Rechtsanwalt Reime: Keine Zahlung leisten und keine finanziellen Entscheidungen unter Zeitdruck treffen.

Außerdem würde ich keine unbekannte Handels-App installieren und keine Ausweiskopie, Bankverbindung oder andere sensible Informationen übermitteln.

Vor dem Verlassen der Gruppe kann es sinnvoll sein, relevante Nachrichten, Telefonnummern, Profilinformationen und Internetadressen zu dokumentieren. Sollte sich später herausstellen, dass tatsächlich ein Betrugsversuch vorlag, können diese Informationen hilfreich sein.

Interviewer: Und was ist der wichtigste Schritt, wenn bereits Geld überwiesen wurde?

Rechtsanwalt Reime: Zunächst: Kein weiteres Geld überweisen.

Danach sollte möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Es sollte geklärt werden, ob eine Zahlung möglicherweise noch gestoppt, zurückgerufen oder anderweitig nachvollzogen werden kann.

Je länger eine Zahlung zurückliegt, desto schwieriger kann die Situation werden. Deshalb sollte man nicht mehrere Tage abwarten, ob sich der vermeintliche Berater vielleicht doch noch meldet.

Interviewer: Viele Betroffene sehen auf ihrem vermeintlichen Handelskonto weiterhin hohe Guthaben. Ist das ein gutes Zeichen?

Rechtsanwalt Reime: Nicht unbedingt. Ein auf einer Internetseite oder in einer App angezeigter Kontostand beweist zunächst nur, dass dort eine Zahl angezeigt wird.

Betroffene sollten sich deshalb nicht allein darauf verlassen, dass ein angezeigter Gewinn tatsächlich erwirtschaftet wurde oder das entsprechende Vermögen tatsächlich vorhanden ist.

Entscheidend ist, ob eine Auszahlung tatsächlich und ohne ständig neue Bedingungen möglich ist.

Interviewer: Was ist, wenn vor einer Auszahlung plötzlich noch eine „Steuer“, „Provision“ oder „Freischaltgebühr“ verlangt wird?

Rechtsanwalt Reime: Das ist ein erhebliches Warnsignal. Betroffene sollten nicht automatisch noch einmal zahlen, nur weil ihnen versprochen wird, anschließend ihr gesamtes Guthaben ausgezahlt zu bekommen.

Gerade nachdem bereits größere Summen investiert wurden, kann die Versuchung groß sein. Man denkt vielleicht: Jetzt fehlen nur noch 2.000 oder 5.000 Euro, dann bekomme ich meine 50.000 Euro zurück.

Genau an diesem Punkt muss man besonders vorsichtig sein. Eine zusätzliche Forderung sollte unabhängig geprüft werden, bevor auch nur ein weiterer Euro überwiesen wird.

Interviewer: Welche Beweise sollte ein Betroffener sichern?

Rechtsanwalt Reime: Möglichst sämtliche Unterlagen und Kommunikationsdaten.

Dazu gehören die vollständigen WhatsApp-Chats, Telefonnummern, Namen und Profilbilder der Ansprechpartner, Gruppennamen, Internetadressen, E-Mails, Vertragsunterlagen und Screenshots der Handelsplattform.

Besonders wichtig sind sämtliche Zahlungsinformationen: Kontoauszüge, IBANs, Empfängernamen, Verwendungszwecke und Überweisungsbestätigungen. Bei Kryptowährungen sollten Wallet-Adressen und Transaktionsdaten gesichert werden.

Ich empfehle außerdem, einen zeitlichen Ablauf aufzuschreiben: Wann fand der erste Kontakt statt? Wann wurde welches Versprechen gemacht? Wann wurde welcher Betrag gezahlt? Wann wurden weitere Zahlungen verlangt?

Interviewer: Sollte man den WhatsApp-Chat sofort löschen?

Rechtsanwalt Reime: Nein. Gerade das sollte man zunächst vermeiden.

Der Wunsch, nach einem möglichen Betrug sämtliche Nachrichten und Apps sofort zu löschen, ist verständlich. Aber damit können wichtige Beweismittel verloren gehen.

Zuerst sollte dokumentiert und gesichert werden. Danach kann entschieden werden, welche weiteren technischen Schritte erforderlich sind.

Interviewer: Was gilt, wenn Betroffene eine der angebotenen Apps bereits installiert haben?

Rechtsanwalt Reime: Dann sollte geprüft werden, welche Berechtigungen die App erhalten hat. Besonders kritisch wäre es, wenn zusätzlich Software installiert wurde, die einen Fernzugriff auf Smartphone oder Computer ermöglicht.

Hat ein vermeintlicher Berater Zugriff auf das Gerät erhalten oder wurden Zugangsdaten zum Onlinebanking preisgegeben, sollte unverzüglich die Bank kontaktiert werden. Betroffene sollten außerdem ihre Zugangsdaten von einem sicheren Gerät aus ändern und das möglicherweise kompromittierte Gerät fachkundig überprüfen lassen.

Interviewer: Sollte Strafanzeige erstattet werden?

Rechtsanwalt Reime: Bei einem konkreten Betrugsverdacht sollte eine Strafanzeige ernsthaft in Betracht gezogen und möglichst frühzeitig erstattet werden.

Die zuvor gesicherten Unterlagen können den Ermittlungsbehörden dabei helfen, Zahlungswege, Konten, Telefonnummern, Internetseiten und weitere Beteiligte nachzuvollziehen.

Interviewer: Kann ein Rechtsanwalt verlorenes Geld zurückholen?

Rechtsanwalt Reime: Ob Rückforderungsmöglichkeiten bestehen, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dabei spielen beispielsweise der Zahlungsweg, der Zahlungsempfänger, beteiligte Banken oder Zahlungsdienstleister, der Zeitpunkt der Transaktion und der weitere Weg des Geldes eine Rolle.

Niemand sollte einem Geschädigten pauschal versprechen, dass sein Geld garantiert zurückgeholt werden kann.

Interviewer: Warum ist dieser Hinweis so wichtig?

Rechtsanwalt Reime: Weil Opfer eines Anlagebetrugs anschließend erneut angesprochen werden können. Plötzlich meldet sich beispielsweise ein vermeintlicher Ermittler, Finanzexperte, Anwalt oder sogenannter Recovery-Dienstleister und behauptet, das verlorene Geld gefunden zu haben.

Dann wird möglicherweise erneut eine Vorauszahlung verlangt – beispielsweise für Steuern, Gerichtsgebühren, Geldwäscheprüfungen oder die angebliche Freigabe des Vermögens.

Wer bereits einmal Geld verloren hat, sollte deshalb auch bei vermeintlichen Rückholangeboten äußerst vorsichtig sein.

Interviewer: Wie können Betroffene einen seriösen Rechtsanwalt von einem falschen „Recovery-Anwalt“ unterscheiden?

Rechtsanwalt Reime: Auch hier gilt: unabhängig überprüfen.

Existiert die Kanzlei tatsächlich? Stimmen Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Internetseite? Ist der Rechtsanwalt im amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragen? Und ganz wichtig: Kontaktieren Sie eine Kanzlei im Zweifel über die Kontaktdaten, die Sie selbst unabhängig recherchiert haben.

Man sollte nicht einfach davon ausgehen, dass eine Person Rechtsanwalt ist, nur weil sie sich am Telefon oder in einer E-Mail so bezeichnet.

Interviewer: Welche fünf Regeln würden Sie Verbrauchern bei Investmentangeboten über WhatsApp mitgeben?

Rechtsanwalt Reime: Erstens: Lassen Sie sich niemals zu einer schnellen Einzahlung drängen. Zweitens: Überprüfen Sie Anbieter und Zulassung unabhängig. Drittens: Installieren Sie keine unbekannte Software auf Anweisung eines vermeintlichen Anlageberaters. Viertens: Überweisen Sie bei Problemen kein weiteres Geld, nur um eine angebliche Auszahlung freizuschalten. Und fünftens: Wenn bereits Geld geflossen ist, sichern Sie sofort Beweise und kontaktieren Sie Bank, Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls fachkundige rechtliche Beratung.

Interviewer: Was wäre Ihre wichtigste Botschaft an Menschen, die gerade feststellen, dass sie möglicherweise auf ein solches Angebot hereingefallen sind?

Rechtsanwalt Reime: Scham und langes Abwarten helfen in dieser Situation nicht weiter. Entscheidend ist, keine weiteren Zahlungen zu leisten und möglichst schnell zu handeln.

Bank kontaktieren, Beweise sichern, Zugänge schützen und den Sachverhalt prüfen lassen. Je früher die Zahlungswege nachvollzogen werden können, desto eher lässt sich feststellen, welche Möglichkeiten im konkreten Fall noch bestehen.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, vielen Dank für das Gespräch.

Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne.