Interviewer: Herr Iwanow, wie bewerten Sie die Warnung der BaFin in Bezug auf geldvision.com?

RA Iwanow: Das Angebot ist aus meiner Sicht hochgradig bedenklich. Wir haben es mit einem Anbieter zu tun, der keine Erlaubnis für seine Finanz- und Kryptodienstleistungen besitzt, keine überprüfbare Rechtsform angibt und seinen Sitz außerhalb Deutschlands behauptet – das sind gleich mehrere rote Flaggen auf einmal.

Interviewer: Was bedeutet es, wenn eine Plattform wie Geldvision keine BaFin-Erlaubnis hat?

RA Iwanow: Wer in Deutschland Dienstleistungen wie Vermögensverwaltung, Wertpapierhandel oder Krypto-Investments anbietet, benötigt zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, ist das Angebot illegal. Anleger:innen, die dort investieren, bewegen sich in einem rechtlichen Niemandsland – ohne Schutz, ohne Aufsicht, ohne Rückgriffsmöglichkeiten.

Interviewer: Wie erkennen Verbraucher solche unseriösen Anbieter?

RA Iwanow: Einige klare Warnzeichen:

  • Keine Rechtsform (z. B. GmbH, Ltd, AG) auf der Website.

  • Unklare Geschäftsadresse, oft im Ausland oder gar nicht überprüfbar.

  • Versprechen hoher Renditen bei geringem Risiko.

  • Keine Eintragung in der BaFin-Datenbank.

  • Auffällig oft auch: schwammige oder fehlerhafte Texte auf der Website.

Interviewer: Was sollten Betroffene tun, die bereits Geld an geldvision.com überwiesen haben?

RA Iwanow: Sofort handeln:

  1. Zahlung stoppen, falls noch möglich.

  2. Einen Strafantrag stellen – bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

  3. Die BaFin und gegebenenfalls die Bank informieren.

  4. Alle Dokumente sichern – Überweisungsbelege, E-Mails, Screenshots.

  5. Rechtlichen Rat einholen, um Chancen auf Rückforderung zu prüfen.

Interviewer: Gibt es Chancen, das verlorene Geld zurückzubekommen?

RA Iwanow: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn etwa per Banküberweisung gezahlt wurde, kann unter Umständen ein Rückruf erfolgen – aber nur, wenn man sehr schnell reagiert. Bei Krypto-Transaktionen ist das Geld meist unwiederbringlich weg. In Ausnahmefällen kann man auch Zahlungsdienstleister oder mittelbar Beteiligte in die Haftung nehmen.

Interviewer: Was raten Sie zur Prävention?

RA Iwanow: Vor jeder Investition sollten Verbraucher:

  • Die BaFin-Datenbank prüfen, ob der Anbieter lizenziert ist.

  • Auf der Website nach einem echten Impressum mit Rechtsform und Handelsregisternummer suchen.

  • Nicht auf Werbeanrufe oder E-Mails mit „sicheren Renditen“ reagieren.

  • Bei Zweifeln immer einen unabhängigen Fachmann fragen – bevor Geld fließt.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.

RA Iwanow: Gern. Gerade im Bereich Online-Finanzplattformen ist Vorsicht besser als Nachsicht – und eine Sekunde Recherche kann Tausende Euro sparen.