Interviewer: Herr Iwanow, wie bewerten Sie die Warnung der BaFin in Bezug auf geldvision.com?
RA Iwanow: Das Angebot ist aus meiner Sicht hochgradig bedenklich. Wir haben es mit einem Anbieter zu tun, der keine Erlaubnis für seine Finanz- und Kryptodienstleistungen besitzt, keine überprüfbare Rechtsform angibt und seinen Sitz außerhalb Deutschlands behauptet – das sind gleich mehrere rote Flaggen auf einmal.
Interviewer: Was bedeutet es, wenn eine Plattform wie Geldvision keine BaFin-Erlaubnis hat?
RA Iwanow: Wer in Deutschland Dienstleistungen wie Vermögensverwaltung, Wertpapierhandel oder Krypto-Investments anbietet, benötigt zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, ist das Angebot illegal. Anleger:innen, die dort investieren, bewegen sich in einem rechtlichen Niemandsland – ohne Schutz, ohne Aufsicht, ohne Rückgriffsmöglichkeiten.
Interviewer: Wie erkennen Verbraucher solche unseriösen Anbieter?
RA Iwanow: Einige klare Warnzeichen:
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Keine Rechtsform (z. B. GmbH, Ltd, AG) auf der Website.
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Unklare Geschäftsadresse, oft im Ausland oder gar nicht überprüfbar.
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Versprechen hoher Renditen bei geringem Risiko.
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Keine Eintragung in der BaFin-Datenbank.
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Auffällig oft auch: schwammige oder fehlerhafte Texte auf der Website.
Interviewer: Was sollten Betroffene tun, die bereits Geld an geldvision.com überwiesen haben?
RA Iwanow: Sofort handeln:
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Zahlung stoppen, falls noch möglich.
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Einen Strafantrag stellen – bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
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Die BaFin und gegebenenfalls die Bank informieren.
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Alle Dokumente sichern – Überweisungsbelege, E-Mails, Screenshots.
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Rechtlichen Rat einholen, um Chancen auf Rückforderung zu prüfen.
Interviewer: Gibt es Chancen, das verlorene Geld zurückzubekommen?
RA Iwanow: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn etwa per Banküberweisung gezahlt wurde, kann unter Umständen ein Rückruf erfolgen – aber nur, wenn man sehr schnell reagiert. Bei Krypto-Transaktionen ist das Geld meist unwiederbringlich weg. In Ausnahmefällen kann man auch Zahlungsdienstleister oder mittelbar Beteiligte in die Haftung nehmen.
Interviewer: Was raten Sie zur Prävention?
RA Iwanow: Vor jeder Investition sollten Verbraucher:
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Die BaFin-Datenbank prüfen, ob der Anbieter lizenziert ist.
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Auf der Website nach einem echten Impressum mit Rechtsform und Handelsregisternummer suchen.
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Nicht auf Werbeanrufe oder E-Mails mit „sicheren Renditen“ reagieren.
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Bei Zweifeln immer einen unabhängigen Fachmann fragen – bevor Geld fließt.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.
RA Iwanow: Gern. Gerade im Bereich Online-Finanzplattformen ist Vorsicht besser als Nachsicht – und eine Sekunde Recherche kann Tausende Euro sparen.