Interviewer:
Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt vor Angeboten der TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG. Worum geht es bei dieser Warnung konkret?

Rechtsanwalt Reime:
Nach Erkenntnissen der BaFin kontaktiert das Unternehmen gezielt Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und bietet an, angebliche Verluste aus früheren Investments – etwa auf Online-Handelsplattformen – gegen eine Gebühr zurückzuholen. Das Problem: Es besteht der Verdacht, dass dabei Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis erbracht werden. Besonders brisant ist, dass eine angebliche BaFin-Bescheinigung vorgelegt wird, die nach Angaben der Aufsicht gefälscht ist.

Interviewer:
Warum sind gerade solche Rückholangebote besonders gefährlich für Betroffene?

Rechtsanwalt Reime:
Weil sie gezielt Menschen ansprechen, die bereits Geld verloren haben. Betroffene hoffen verständlicherweise, ihr investiertes Kapital doch noch zurückzubekommen. Diese emotionale Ausnahmesituation wird ausgenutzt. In vielen Fällen handelt es sich um sogenannten Folge- oder Zweitbetrug: Nach dem ersten Schaden droht ein weiterer finanzieller Verlust.

Interviewer:
Welche Warnsignale sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ernst nehmen?

Rechtsanwalt Reime:
Ein zentrales Warnsignal ist die Forderung nach einer Vorabgebühr für angebliche Rückholmaßnahmen. Ebenso kritisch sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen per E-Mail, Telefon oder Messenger. Wenn mit einer angeblichen Zusammenarbeit mit der BaFin oder mit amtlich wirkenden Dokumenten geworben wird, sollte man besonders vorsichtig sein. Seriöse Anbieter benötigen solche Mittel nicht – und staatliche Stellen arbeiten nicht über private Rückholfirmen.

Interviewer:
Die BaFin verweist auf die MiCAR-Zulassungspflicht. Was bedeutet das für Verbraucher?

Rechtsanwalt Reime:
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur tätig werden, wenn sie eine entsprechende Zulassung besitzen. Fehlt diese Erlaubnis, handelt das Unternehmen rechtswidrig. Verbraucher sollten deshalb immer prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin geführt wird. Ist dies nicht der Fall, rate ich dringend davon ab, Geld zu überweisen oder Verträge abzuschließen.

Interviewer:
Wie können sich Betroffene konkret schützen?

Rechtsanwalt Reime:
Der wichtigste Schritt ist Zurückhaltung. Keine Zahlungen leisten, keine sensiblen Daten herausgeben und sich nicht unter Druck setzen lassen. Zudem sollten Verbraucher die BaFin-Warnungen ernst nehmen und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Skepsis ist hier kein Misstrauen, sondern notwendiger Selbstschutz.

Interviewer:
Was raten Sie Personen, die bereits Kontakt mit solchen Anbietern hatten oder gezahlt haben?

Rechtsanwalt Reime:
Dann sollte unverzüglich gehandelt werden. Zahlungen stoppen, Belege sichern und den Vorgang melden – etwa bei der BaFin und bei der Polizei. Wichtig ist auch, keine weiteren Angebote anzunehmen, selbst wenn diese als „letzte Chance“ dargestellt werden. Erfahrungsgemäß führt das nur zu weiteren Verlusten.

Interviewer:
Ihr abschließender Appell an Verbraucherinnen und Verbraucher?

Rechtsanwalt Reime:
Wer Geld zurückholen möchte, sollte besonders vorsichtig sein. Gerade in diesem Bereich tummeln sich unseriöse Anbieter. BaFin-Warnungen, fehlende Zulassungen und Gebührenforderungen sind klare Alarmsignale. Informierte Verbraucher haben die besten Chancen, sich vor weiterem Schaden zu schützen.