Interviewer: Herr Iwanow, die BaFin spricht von Identitätsmissbrauch im Fall von handelswiss1.com. Wie gefährlich ist diese Masche?
RA Iwanow: Diese Art von Identitätsmissbrauch ist extrem perfide – und leider sehr effektiv. Die Täter verwenden bekannte Namen, geprüfte Lizenznummern und Logos seriöser Anbieter, um den Eindruck zu erwecken, sie seien reguliert. Anleger:innen wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit und investieren zum Teil erhebliche Summen – ohne zu merken, dass sie auf einen kompletten Betrug hereingefallen sind.
Interviewer: Die Betreiber haben offenbar mehrfach ihre Domain geändert. Was sagt das über die Seriosität aus?
RA Iwanow: Das ist ein klares Alarmsignal. Domain-Hopping ist typisch für betrügerische Plattformen. Sobald eine Seite öffentlich auffliegt oder von einer Finanzaufsicht gesperrt wird, geht man mit minimalen Änderungen auf eine neue Adresse – hier zum Beispiel von handelcfx.com über handelswiss.com bis zu handelswiss1.com. Der Inhalt bleibt oft gleich – nur der Name wird angepasst.
Interviewer: Welche Gefahren bestehen für Anleger konkret?
RA Iwanow: Anleger riskieren:
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Totalverlust ihrer Einlagen, weil kein echter Handel stattfindet
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Datenmissbrauch, etwa durch Ausweiskopien, Wallet-Zugriffe oder Fernwartungssoftware
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psychologische Manipulation, durch angebliche Berater oder angeblich steigende Gewinne, die nie auszahlbar sind
Am Ende geht es den Betreibern um eines: Geld einsammeln und untertauchen.
Interviewer: Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits auf handelswiss1.com investiert haben?
RA Iwanow: Sie sollten umgehend:
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Zahlungen stoppen, ggf. Rückbuchungen bei Bank oder Kreditkarte beantragen
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Alle Belege sichern: E-Mails, Screenshots, Chatverläufe, Kontoauszüge
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Anzeige bei der Polizei erstatten, möglichst mit anwaltlicher Unterstützung
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Den Fall der BaFin melden
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Falls persönliche Daten oder Ausweisdokumente übermittelt wurden, Identitätsdiebstahl prüfen und absichern
Interviewer: Kann das investierte Geld noch gerettet werden?
RA Iwanow: Leider selten. Bei Zahlungen über Kreditkarte oder über bestimmte E-Wallets kann es mit Glück ein sogenanntes Chargeback-Verfahren geben – aber das funktioniert nur in engem zeitlichen Rahmen. Überweisungen ins Ausland oder in Kryptowährungen sind praktisch nicht rückholbar. In Einzelfällen kann über internationale Ermittlungen ein Teil wiedergefunden werden – aber das ist langwierig und ungewiss.
Interviewer: Was raten Sie Verbraucher:innen, um sich im Vorfeld zu schützen?
RA Iwanow: Prüfen Sie jede Plattform:
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Ist sie bei der BaFin registriert?
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Hat sie ein vollständiges Impressum mit deutscher Anschrift?
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Gibt es Warnmeldungen von Finanzaufsichten (FCA, BaFin, AMF)?
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Sind die Renditeversprechen realistisch?
Und ganz wichtig: Niemals blind auf ausländische Telefonnummern oder Chatkontakte reagieren, die einem per Kaltakquise Anlageprodukte aufschwatzen wollen.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Expertise, Herr Iwanow.
RA Iwanow: Gern geschehen. Aufklärung ist hier der wirksamste Schutz.