Interviewer: Herr Iwanow, die BaFin spricht von Identitätsmissbrauch im Fall von handelswiss1.com. Wie gefährlich ist diese Masche?

RA Iwanow: Diese Art von Identitätsmissbrauch ist extrem perfide – und leider sehr effektiv. Die Täter verwenden bekannte Namen, geprüfte Lizenznummern und Logos seriöser Anbieter, um den Eindruck zu erwecken, sie seien reguliert. Anleger:innen wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit und investieren zum Teil erhebliche Summen – ohne zu merken, dass sie auf einen kompletten Betrug hereingefallen sind.

Interviewer: Die Betreiber haben offenbar mehrfach ihre Domain geändert. Was sagt das über die Seriosität aus?

RA Iwanow: Das ist ein klares Alarmsignal. Domain-Hopping ist typisch für betrügerische Plattformen. Sobald eine Seite öffentlich auffliegt oder von einer Finanzaufsicht gesperrt wird, geht man mit minimalen Änderungen auf eine neue Adresse – hier zum Beispiel von handelcfx.com über handelswiss.com bis zu handelswiss1.com. Der Inhalt bleibt oft gleich – nur der Name wird angepasst.

Interviewer: Welche Gefahren bestehen für Anleger konkret?

RA Iwanow: Anleger riskieren:

  • Totalverlust ihrer Einlagen, weil kein echter Handel stattfindet

  • Datenmissbrauch, etwa durch Ausweiskopien, Wallet-Zugriffe oder Fernwartungssoftware

  • psychologische Manipulation, durch angebliche Berater oder angeblich steigende Gewinne, die nie auszahlbar sind

Am Ende geht es den Betreibern um eines: Geld einsammeln und untertauchen.

Interviewer: Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits auf handelswiss1.com investiert haben?

RA Iwanow: Sie sollten umgehend:

  1. Zahlungen stoppen, ggf. Rückbuchungen bei Bank oder Kreditkarte beantragen

  2. Alle Belege sichern: E-Mails, Screenshots, Chatverläufe, Kontoauszüge

  3. Anzeige bei der Polizei erstatten, möglichst mit anwaltlicher Unterstützung

  4. Den Fall der BaFin melden

  5. Falls persönliche Daten oder Ausweisdokumente übermittelt wurden, Identitätsdiebstahl prüfen und absichern

Interviewer: Kann das investierte Geld noch gerettet werden?

RA Iwanow: Leider selten. Bei Zahlungen über Kreditkarte oder über bestimmte E-Wallets kann es mit Glück ein sogenanntes Chargeback-Verfahren geben – aber das funktioniert nur in engem zeitlichen Rahmen. Überweisungen ins Ausland oder in Kryptowährungen sind praktisch nicht rückholbar. In Einzelfällen kann über internationale Ermittlungen ein Teil wiedergefunden werden – aber das ist langwierig und ungewiss.

Interviewer: Was raten Sie Verbraucher:innen, um sich im Vorfeld zu schützen?

RA Iwanow: Prüfen Sie jede Plattform:

  • Ist sie bei der BaFin registriert?

  • Hat sie ein vollständiges Impressum mit deutscher Anschrift?

  • Gibt es Warnmeldungen von Finanzaufsichten (FCA, BaFin, AMF)?

  • Sind die Renditeversprechen realistisch?

Und ganz wichtig: Niemals blind auf ausländische Telefonnummern oder Chatkontakte reagieren, die einem per Kaltakquise Anlageprodukte aufschwatzen wollen.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Expertise, Herr Iwanow.

RA Iwanow: Gern geschehen. Aufklärung ist hier der wirksamste Schutz.