Interviewer: Herr Högel, die BaFin hat kürzlich eine Warnung zu den Websites woodmont.ai und woodmont.pro veröffentlicht. Was sagen Sie zu den Vorwürfen?
RA Högel: Die Veröffentlichung der BaFin nehmen wir sehr ernst. Es ist bedauerlich, dass es zu Missverständnissen über die Tätigkeit unseres Mandanten gekommen ist. Die Woodmont Ventures LLC ist ein in den USA registriertes Unternehmen und sieht sich primär als technologischer Dienstleister im Bereich KI-gestützter Finanzanalyse, nicht als Anbieter klassischer Bank- oder Finanzdienstleistungen.
Interviewer: Die BaFin spricht ausdrücklich davon, dass auf den genannten Websites Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Wie entgegnen Sie dieser Einschätzung?
RA Högel: Wir sind derzeit in einer internen rechtlichen Prüfung, ob bestimmte Angebotsformate oder Formulierungen in Deutschland möglicherweise irreführend oder genehmigungspflichtig sind. Sollte sich herausstellen, dass unsere Darstellung den regulatorischen Rahmen in Deutschland überschritten hat, werden wir die Inhalte entsprechend anpassen oder entfernen.
Interviewer: Die BaFin hebt hervor, dass die Betreiber sich auf einen Sitz in Atlanta, USA berufen. Ist dieser Geschäftssitz real?
RA Högel: Ja, die Woodmont Ventures LLC ist tatsächlich in Atlanta registriert. Alle öffentlich einsehbaren Firmendaten entsprechen dem US-amerikanischen Handelsrecht. Dennoch prüfen wir, ob der Eindruck erweckt wurde, dass das Unternehmen unter europäischer Aufsicht steht – das wäre selbstverständlich zu korrigieren.
Interviewer: Besteht aktuell eine Absicht, eine BaFin-Erlaubnis zu beantragen?
RA Högel: Sollte sich herausstellen, dass Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes oder anderer EU-rechtlicher Regelungen fallen, wird unser Mandant die notwendigen Schritte zur Genehmigung oder Marktrücknahme einleiten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in allen Rechtsräumen ist erklärtes Ziel des Unternehmens.
Interviewer: Wie wird Woodmont künftig mit deutschen Nutzerinnen und Nutzern umgehen?
RA Högel: Wir überdenken derzeit gezielt, ob und wie der Zugang aus Deutschland eingeschränkt werden muss, falls regulatorische Unklarheiten bestehen bleiben. Ein Teil der Strategie könnte auch sein, gezielt mit einer europäischen Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten, um regulatorische Konformität zu gewährleisten.
Interviewer: Herr Högel, danke für das Gespräch.