Redaktion: Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten auf der Website dexcpt.com. Was wirft die Finanzaufsicht dem Betreiber DEX Capital vor?
Rechtsanwalt Reime: Nach den Erkenntnissen der BaFin bietet DEX Capital offenbar Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Besonders problematisch ist dabei das Geschäftsmodell, mit dem Anleger angesprochen werden. Betroffene, die auf anderen Online-Handelsplattformen Verluste erlitten oder Schwierigkeiten bei Auszahlungen hatten, werden kontaktiert und es wird ihnen Hilfe bei der Rückführung ihrer Gelder versprochen. Nach den Erkenntnissen der BaFin kommt es jedoch selbst nach Zahlung einer geforderten Provision nicht zu den versprochenen Auszahlungen.
Redaktion: Warum sind gerade solche Angebote besonders gefährlich?
Rechtsanwalt Reime: Hier werden gezielt Menschen angesprochen, die häufig bereits Opfer eines fragwürdigen oder betrügerischen Anlageangebots geworden sind. Die Betroffenen hoffen, ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten und sind deshalb oft bereit, weitere Zahlungen zu leisten. Kriminelle nutzen diese Situation aus. Man spricht in solchen Fällen häufig von einem sogenannten „Recovery Scam“, also einem Rückholbetrug.
Redaktion: Woran können Verbraucher erkennen, dass es sich möglicherweise um einen solchen Rückholservice-Betrug handelt?
Rechtsanwalt Reime: Ein typisches Warnsignal ist die Forderung einer Vorauszahlung oder Provision, bevor überhaupt eine Rückführung von Geldern erfolgt. Seriöse Dienstleister können zwar Vergütungen verlangen, aber Verbraucher sollten äußerst misstrauisch werden, wenn hohe Vorabzahlungen gefordert werden und gleichzeitig unrealistische Erfolgsaussichten versprochen werden. Auch aggressive Kontaktaufnahmen per Telefon, E-Mail oder Messenger-Diensten sollten kritisch hinterfragt werden.
Redaktion: Welche Rolle spielt die BaFin-Zulassung bei solchen Angeboten?
Rechtsanwalt Reime: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis oder Zulassung der BaFin. Verbraucher sollten daher vor jeder Geschäftsbeziehung prüfen, ob das betreffende Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin aufgeführt ist. Fehlt eine entsprechende Zulassung, ist äußerste Vorsicht geboten.
Redaktion: Was sollten Anleger tun, wenn sie von einem angeblichen Rückholservice kontaktiert werden?
Rechtsanwalt Reime: Zunächst sollten sie keine Zahlungen leisten und keine sensiblen Daten herausgeben. Es empfiehlt sich, die Angaben des Unternehmens sorgfältig zu überprüfen und insbesondere die Zulassungssituation zu kontrollieren. Wer bereits geschädigt wurde, sollte sich unabhängigen rechtlichen Rat einholen und nicht auf Versprechungen unbekannter Anbieter vertrauen.
Redaktion: Was raten Sie Personen, die bereits Geld an einen solchen Anbieter überwiesen haben?
Rechtsanwalt Reime: Betroffene sollten sämtliche Unterlagen sichern, darunter E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsbelege und Vertragsunterlagen. Anschließend sollte geprüft werden, ob zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte möglich sind. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Strafanzeige bei den zuständigen Ermittlungsbehörden. Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, mögliche Ansprüche zu sichern.
Redaktion: Gibt es weitere Warnsignale, auf die Verbraucher achten sollten?
Rechtsanwalt Reime: Ja. Misstrauisch sollte man werden, wenn Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, keine nachvollziehbaren Ansprechpartner benennen, nur schwer erreichbar sind oder ihre Dienstleistungen mit besonders hohen Erfolgsquoten bewerben. Auch die Behauptung, man habe bereits Gelder gesichert und diese könnten gegen Zahlung einer Gebühr sofort ausgezahlt werden, ist ein häufiges Muster bei Betrugsfällen.
Redaktion: Ihr abschließender Rat an Verbraucher?
Rechtsanwalt Reime: Wer bereits Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist, sollte besonders vorsichtig sein. Die Hoffnung auf eine schnelle Rückholung verlorener Gelder darf nicht dazu führen, erneut Zahlungen an unbekannte Anbieter zu leisten. Vor jeder finanziellen Entscheidung sollten Verbraucher die Zulassung eines Unternehmens prüfen und im Zweifel unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Ein gesundes Maß an Skepsis ist oft der wirksamste Schutz vor weiteren Verlusten.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne.