Frage: Herr Reime, die BaFin hat gegen die flatexDEGIRO Bank AG eine Geldbuße verhängt. Was ist der Hintergrund?

RA Reime: Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit kostenfreien Wertpapierdienstleistungen geworben. Allerdings wurde nicht klar und unmittelbar darauf hingewiesen, dass regelmäßig eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Das verstößt gegen Transparenzpflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz.

Frage: Warum ist das ein Problem?

RA Reime: Werbemaßnahmen im Finanzbereich unterliegen strengen Regeln. Informationen müssen eindeutig, redlich und nicht irreführend sein. Gerade bei Preisangaben ist es wichtig, versteckte Kosten nicht zu verschweigen. Die BaFin schützt damit Anleger vor Fehlentscheidungen aufgrund unvollständiger oder verzerrter Informationen.

Frage: Wie hoch war das Bußgeld?

RA Reime: Insgesamt 560.000 Euro – verteilt auf zwei Bußgeldbescheide. Das zeigt, dass selbst kleinere Verstöße im Bereich der Anlegerinformation ernst genommen werden.

Frage: Hat die Bank reagiert?

RA Reime: Ja, laut BaFin hat flatexDEGIRO bereits 2022 reagiert und die Darstellung auf den Webseiten gesetzeskonform angepasst. Das ist auch zu begrüßen.

Frage: Was können Verbraucher daraus lernen?

RA Reime: Kunden sollten auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten genau hinschauen – insbesondere bei Gebührenmodellen. Und Anbieter müssen sehr sorgfältig in ihrer Kommunikation sein, um rechtliche Risiken zu vermeiden.