Frage: Herr Reime, was ist das Problem beim Aktienangebot der TPK Vermögensverwaltungs KG?

RA Reime: Nach Einschätzung der BaFin bietet TPK in Deutschland Aktien der AuA 24 AG ohne genehmigten Wertpapierprospekt an. Das verstößt gegen die Prospektpflicht nach EU-Recht.

Frage: Warum ist ein Prospekt so wichtig?

RA Reime: Ein Prospekt enthält alle wichtigen Informationen zum Investment. Ohne ihn fehlt Anlegern die notwendige Entscheidungsgrundlage – das ist ein erhebliches Risiko.

Frage: Was droht bei Verstößen?

RA Reime: Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes. Auch zivilrechtliche Haftung ist möglich.

Frage: Ihr Rat an Anleger?

RA Reime: Kein Investment ohne Prospekt! Immer vorher prüfen, ob ein genehmigter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist.