Frage: Herr Reime, die BaFin hat Zeyad Salih angewiesen, sein Einlagengeschäft sofort einzustellen. Was steckt dahinter?

RA Reime: Zeyad Salih hat Gelder von Anlegern auf Grundlage von Darlehensverträgen angenommen, bei denen eine unbedingte Rückzahlung zugesagt wurde. Das ist rechtlich als Einlagengeschäft einzuordnen – und dafür braucht man eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Die hatte er nicht.

Frage: Was bedeutet die BaFin-Anordnung konkret?

RA Reime: Salih muss sein Geschäft sofort einstellen und alle Gelder an die Anleger vollständig zurückzahlen. Die Verfügung ist bestandskräftig und sofort vollziehbar – das heißt: keine Verzögerung, keine Rechtsmittel mehr offen.

Frage: Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbefolgung?

RA Reime: Neben der Rückzahlungspflicht drohen strafrechtliche Konsequenzen. Das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften ist in Deutschland eine Straftat nach § 54 KWG.

Frage: Was sollten betroffene Anleger tun?

RA Reime: Sie sollten ihre Forderungen schriftlich geltend machen und anwaltlich prüfen lassen, ob sie ggf. auch strafrechtlich gegen Herrn Salih vorgehen sollten. Wichtig ist: keine weiteren Zahlungen leisten.