Redaktion: Herr Reime, die BaFin warnt erneut vor DigitalBanking – diesmal in Verbindung mit der Website digitalbanking.cc. Was ist der Hintergrund?

RA Reime: Die BaFin sieht Hinweise darauf, dass über diese Seite Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten werden – und zwar ohne die dafür erforderliche Erlaubnis. Das ist in Deutschland gesetzlich verboten.

Redaktion: Die BaFin hatte bereits im September gewarnt. Was bedeutet das?

RA Reime: Es zeigt, dass DigitalBanking offenbar systematisch unter wechselnden Domains agiert – in diesem Fall digitalbanking.us und jetzt digitalbanking.cc. Das ist typisch für Anbieter, die versuchen, sich der Regulierung zu entziehen.

Redaktion: Worin liegt das Risiko für Anleger?

RA Reime: Ohne BaFin-Zulassung gibt es keine Aufsicht, keinen Verbraucherschutz und keine Garantie, dass Kundengelder sicher oder überhaupt real investiert sind. Das Risiko eines Totalverlusts ist hoch.

Redaktion: Was raten Sie betroffenen Anlegern?

RA Reime: Sofort die Zahlungen stoppen, Beweise sichern, Anzeige erstatten und sich rechtlich beraten lassen. Je früher man handelt, desto besser.

Redaktion: Wie erkennt man solche unseriösen Plattformen?

RA Reime: Fehlende Regulierungsangaben, Sitz im Ausland, unrealistische Renditeversprechen – und natürlich: keine Eintragung in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Reime.

RA Reime: Sehr gern. Solche Warnungen sollte man immer ernst nehmen – sie kommen nicht grundlos.