Redaktion: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Plattform autoalpha.io. Was ist aus rechtlicher Sicht daran problematisch?

RA Reime: Die Betreiber bieten laut BaFin Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an – ohne Erlaubnis. In Deutschland ist das klar verboten. Wer solche Leistungen ohne Lizenz anbietet, handelt illegal.

Redaktion: Gibt es Hinweise, dass Anleger hier geschädigt wurden?

RA Reime: Solche Warnungen erfolgen meist, wenn erste Hinweise vorliegen, etwa von Betroffenen oder durch Ermittlungen. Häufig sind die Anbieter anonym, nutzen ausländische Adressen – wie hier angeblich in Estland – und verschleiern ihre Identität. Das macht es für Geschädigte schwer, ihr Geld zurückzubekommen.

Redaktion: Warum ist die fehlende BaFin-Erlaubnis so gravierend?

RA Reime: Weil sie Verbraucher schützt. Die BaFin prüft bei regulierten Unternehmen u.a. Seriosität, Kapitalausstattung und Geschäftsmodell. Ohne Lizenz fehlt jede Kontrolle. Das ist ein Einfallstor für Betrug.

Redaktion: Was raten Sie Anlegern, die bei Auto Alpha investiert haben?

RA Reime: Zahlungen sofort stoppen. Wer bereits investiert hat, sollte Beweise sichern – Kontoauszüge, E-Mails, Screenshots – und Strafanzeige stellen. Je früher reagiert wird, desto größer die Chance, weiteren Schaden zu verhindern.

Redaktion: Gibt es einen Zusammenhang mit anderen Plattformen?

RA Reime: Möglich. In vielen Fällen arbeiten solche Plattformen in Netzwerken. Sie wechseln häufig Namen, Domains und behaupten, in unterschiedlichen Ländern zu sitzen – um der Regulierung zu entgehen.

Redaktion: Wie kann man sich schützen?

RA Reime: Prüfen Sie immer: Ist das Unternehmen bei der BaFin zugelassen? Das geht einfach über die Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website. Und: Vorsicht bei unrealistischen Renditen und unbekannten Anbietern.

Redaktion: Vielen Dank für die Einschätzung.

RA Reime: Gern. Aufklärung ist der beste Anlegerschutz.