Redaktion: Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt vor Jobangeboten auf der Website metaflows.work. Worum geht es?

RA Reime: Angeboten wird eine Tätigkeit als sogenannter „Teilzeit-Auszahlungsassistent“. Dahinter verbirgt sich jedoch der Verdacht, dass hier ohne Erlaubnis Zahlungsdienste erbracht werden. Die Betroffenen sollen über ihr eigenes Bankkonto Gelder entgegennehmen und weiterleiten.

Redaktion: Das klingt zunächst harmlos. Wo liegt das Problem?

RA Reime: Das Problem ist erheblich. Die Gelder stammen nach Einschätzung der BaFin vermutlich von Personen, die selbst Opfer von Betrug geworden sind. Wer diese Gelder weiterleitet, kann sich strafbar machen – etwa wegen Geldwäsche.

Redaktion: Ist der Transfer von Geldern erlaubnispflichtig?

RA Reime: Ja. Wer gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringt, benötigt eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Privatpersonen, die ihr Konto für solche Zwecke zur Verfügung stellen, bewegen sich rechtlich auf sehr gefährlichem Terrain.

Redaktion: Diese Masche ist nicht neu, oder?

RA Reime: Nein. Früher nannte man das häufig „Treuhandassistent“ oder „Finanzagent“. Die BaFin warnt seit Jahren vor solchen Modellen, weil sie regelmäßig zur Verschleierung krimineller Geldflüsse dienen.

Redaktion: Welche Konsequenzen drohen den Betroffenen?

RA Reime: Neben strafrechtlichen Ermittlungen drohen Kontokündigungen, Schadensersatzforderungen geschädigter Dritter und erhebliche finanzielle Nachteile. Oft bleiben die „Assistenten“ selbst auf Schäden sitzen.

Redaktion: Was raten Sie Personen, die ein solches Angebot erhalten haben?

RA Reime: Finger weg. Keine Kontodaten herausgeben und keine Gelder weiterleiten. Wer bereits tätig geworden ist, sollte umgehend rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls selbst aktiv auf die Strafverfolgungsbehörden zugehen.

Redaktion: Ihr Fazit?

RA Reime: Wenn ein Job darin besteht, fremde Gelder über das eigene Konto zu schleusen, ist höchste Vorsicht geboten. Seriöse Arbeitgeber verlangen so etwas nicht.