Redaktion: Herr Reime, was ist aus Ihrer Sicht an diesem Fall besonders brisant?
Rechtsanwalt Reime:
„Hier kommen gleich mehrere Warnzeichen zusammen: Zwei identische Websites mit unterschiedlichen Domains, eine angeblich britische Firma, bei der ungeklärt ist, ob sie überhaupt hinter dem Angebot steckt, und eine dritte Website, die visuell fast identisch aussieht. Dazu kommt: Keine der Plattformen hat eine BaFin-Erlaubnis. Das deutet auf ein hochgradig unseriöses Konstrukt hin – vielleicht sogar auf Identitätsdiebstahl.“
Redaktion: Welche Gefahr droht Anlegern konkret?
Rechtsanwalt Reime:
„Wer hier investiert, tut das auf eigenes Risiko – ohne jegliche Regulierung, ohne Rückgriffsmöglichkeiten. Oft verschwinden solche Plattformen einfach oder blockieren Auszahlungen. Auch der angegebene Firmensitz in Großbritannien bietet keinen Schutz, wenn er nur als Deckadresse genutzt wird.“
Redaktion: Was raten Sie Betroffenen?
Rechtsanwalt Reime:
„Keine weiteren Überweisungen tätigen, alle Unterlagen sichern, Anzeige erstatten und rechtliche Beratung einholen. In einigen Fällen lässt sich noch etwas über Banken oder Kreditkarteninstitute retten.“
Redaktion: Und woran erkennt man solche Plattformen im Vorfeld?
Rechtsanwalt Reime:
„Unklare Impressumsangaben, viele Domainnamen für das gleiche Angebot, Sitz im Ausland, aber gezielte Ansprache deutscher Kunden – all das sind rote Flaggen. Auch: Wenn eine Plattform keine BaFin-Zulassung hat, ist das ein No-Go.“
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.
Rechtsanwalt Reime:
„Sehr gern. Mein Tipp: Immer zuerst prüfen – nie einfach vertrauen.“