Frage: Herr Bremer, die AMLA konsultiert aktuell einen technischen Standard. Was steckt dahinter?
Thomas Bremer: Die AMLA – also die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – will klare Regeln für die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin schaffen. Der nun veröffentlichte Standard regelt, wie diese Zusammenarbeit konkret funktionieren soll, wenn die AMLA ab 2028 bestimmte Institute direkt beaufsichtigt.
Frage: Wer ist konkret betroffen?
Thomas Bremer: Es geht um ausgewählte Verpflichtete im Finanzsektor – also etwa Banken, Zahlungsdienstleister oder andere Institute mit erhöhter Geldwäscherisiko-Einstufung. Sie sollen der direkten AMLA-Aufsicht unterliegen. Wer genau dazu gehört, wird in einem Auswahlprozess bestimmt, der spätestens im Juli 2027 startet.
Frage: Was bedeutet das für Unternehmen?
Thomas Bremer: Sie müssen sich frühzeitig vorbereiten. Schon ab 2026 sollen Daten an die nationalen Aufsichtsbehörden gemeldet werden, um eine transparente Auswahl zu ermöglichen. Der technische Standard legt dafür Zeitpläne und Prozessschritte fest.
Frage: Und was ist der Zweck der Konsultation?
Thomas Bremer: Die AMLA will mit der Konsultation sicherstellen, dass Marktteilnehmer und Behörden frühzeitig einbezogen werden. Jeder kann bis zum 27. Januar 2026 Feedback geben – das ist wichtig, um praktikable Vorgaben zu schaffen.
Frage: Was ist Ihre Einschätzung?
Thomas Bremer: Die Konsultation zeigt, dass sich die EU ernsthaft auf eine zentralisierte AML-Aufsicht vorbereitet. Das ist aus meiner Sicht überfällig, weil Geldwäsche längst grenzüberschreitend funktioniert – die Aufsicht muss es auch.