Frage: Herr Bremer, die BaFin warnt vor Tradevest Crypto. Worum geht es konkret?

Thomas Bremer: Es geht um zwei Webseiten – tradevestcrypto.com und blockchainfahndung.de. Dort wird suggeriert, man könne verlorene Kryptowährungen „zurückholen“ und in Euro umwandeln. Laut BaFin geschieht das ohne erforderliche Zulassung – ein klarer Verstoß gegen die MiCAR-Verordnung.

Frage: Was ist das Besondere an diesem Fall?

Thomas Bremer: Der Betreiber nutzt den Namen Tradevest, obwohl er nichts mit der echten Tradevest Digital Assets GmbH zu tun hat. Das ist Identitätsmissbrauch und besonders perfide, weil so Vertrauen erzeugt wird, das gar nicht gerechtfertigt ist.

Frage: Wie gefährlich sind solche Angebote?

Thomas Bremer: Sehr gefährlich. Gerade geschädigte Krypto-Anleger werden hier erneut zur Kasse gebeten, in der Hoffnung, ihr Geld zurückzubekommen. Meist steckt dahinter jedoch nur ein zweiter Betrugsversuch.

Frage: Was sollten Betroffene tun?

Thomas Bremer: Nicht zahlen, nichts unterschreiben und keinesfalls persönliche Daten übermitteln. Stattdessen: Anzeige erstatten, Beweise sichern und sich anwaltlich beraten lassen.