Frage: Herr Bremer, die BaFin hat gegen die Payone GmbH zwei Bußgelder verhängt. Was ist passiert?
Thomas Bremer: Die Payone GmbH hatte im Jahr 2023 kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um den Anforderungen des Geldwäschegesetzes gerecht zu werden. Außerdem hat das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend an das jeweilige Risiko angepasst.
Frage: Was wird konkret beanstandet?
Bremer: Zum einen fehlte es an einer automatisierten und risikobasierten Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen. Zum anderen wurde das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht angemessen in die internen Abläufe und Prüfprozesse einbezogen.
Frage: Wie hoch ist das Bußgeld?
Bremer: Insgesamt 95.000 Euro. Das klingt moderat, ist aber ein deutliches Signal an die Branche: Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorgaben ist kein formaler Akt, sondern essenzieller Bestandteil eines funktionierenden Risikomanagements.
Frage: Ist das ein Einzelfall?
Bremer: Nein, die BaFin prüft laufend, ob Zahlungsdienstleister ihre Pflichten ernst nehmen. Gerade im Bereich Geldwäscheprävention sind EDV-Systeme, Überwachungsmechanismen und laufend aktualisierte Kundendaten unerlässlich.
Frage: Welche Lehre ergibt sich daraus?
Bremer: Zahlungsdienstleister müssen nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch auf dem neuesten Stand sein. Manuelle Prozesse reichen in diesem Bereich nicht mehr aus. Wer hier nachlässig ist, riskiert Bußgelder – und vor allem Reputationsschäden.