Redaktion: Herr Bremer, die BaFin warnt aktuell vor Jobangeboten auf der Website bws-beratung(.)com. Worum geht es in diesem Fall?

Thomas Bremer:
Nach den aktuellen Erkenntnissen der BaFin stammen die auf der Website bws-beratung(.)com angebotenen Stellen nicht von der in Berlin ansässigen Exceed Techlink GmbH. Die Finanzaufsicht stellt ausdrücklich klar, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt. Das bedeutet: Hier wird offenbar mit dem Namen oder dem Anschein eines realen Unternehmens gearbeitet, um Arbeitssuchende in eine Falle zu locken.

Besonders gefährlich ist dabei, dass es nicht um harmlose Fake-Stellenanzeigen geht, sondern um Tätigkeiten, bei denen Bewerberinnen und Bewerber möglicherweise in hochproblematische Geldtransfers und Kryptotransaktionen hineingezogen werden.


Redaktion: Was macht diesen Fall so brisant?

Thomas Bremer:
Dieser Fall ist aus meiner Sicht besonders alarmierend, weil hier gleich mehrere Risiken zusammenkommen:

  • Identitätsmissbrauch zulasten eines realen Unternehmens
  • Missbrauch von Arbeitssuchenden
  • Weiterleitung von Geldern über private Konten
  • Kauf von Kryptowerten für Dritte
  • und damit die Gefahr, selbst in unerlaubte oder sogar strafrechtlich relevante Geschäfte hineingezogen zu werden

Das ist kein gewöhnlicher Jobbetrug. Hier besteht die Gefahr, dass Menschen nicht nur getäuscht werden, sondern ungewollt als Finanzagenten oder Krypto-Zwischenstationen missbraucht werden.


Redaktion: Die BaFin beschreibt die Tätigkeit als Weiterleitung von Geldern über eigene Konten und den Kauf von Kryptowerten für Dritte. Warum ist das so gefährlich?

Thomas Bremer:
Weil genau das ein klassisches Muster ist, das wir seit Jahren kennen – nur inzwischen oft in modernerer Form. Wer als Privatperson Geld auf das eigene Konto erhält und dieses dann auf Anweisung weiterleitet oder damit Kryptowerte für Dritte kauft, begibt sich in eine extrem gefährliche Situation.

Denn dann kann man sehr schnell zum Teil einer Struktur werden, in der:

  • illegale Zahlungsströme verschleiert werden,
  • Gelder aus Betrug oder anderen Straftaten weitergeleitet werden,
  • oder über Krypto-Transaktionen die Nachverfolgung erschwert werden soll.

Mit anderen Worten:
Der vermeintliche Job kann in Wahrheit die Rolle eines Finanzagenten oder Krypto-Transferschleusers sein.


Redaktion: Die BaFin weist darauf hin, dass der auftragsgemäße Transfer von Geldern erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ist. Was bedeutet das konkret?

Thomas Bremer:
Das bedeutet ganz klar:
Wer im Auftrag anderer Personen Gelder entgegennimmt und weiterleitet, bewegt sich in einem Bereich, der reguliert ist.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher Geldtransfer erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ist. Wer also ohne diese Erlaubnis Gelder für andere weiterleitet, kann sich möglicherweise strafbar machen.

Das ist ein ganz entscheidender Punkt, weil viele Betroffene denken:
„Ich helfe doch nur bei der Zahlungsabwicklung“ oder
„Ich mache nur einen Nebenjob.“

Aber rechtlich kann das hochproblematisch sein.


Redaktion: Und warum ist auch der Kauf von Kryptowerten für Dritte so kritisch?

Thomas Bremer:
Weil die BaFin ausdrücklich darauf hinweist, dass Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben oder verwalten, sich ebenfalls strafbar machen können – nämlich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Kryptomärkteverordnung MiCAR.

Das ist besonders gefährlich, weil viele Menschen Kryptowährungen immer noch als etwas „Privates“ oder „Technisches“ ansehen. Sie denken:
„Ich kaufe halt nur schnell Coins und leite sie weiter.“

Aber genau das kann rechtlich eben keine harmlose Gefälligkeit, sondern eine unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistung sein.


Redaktion: Bedeutet das, dass Arbeitssuchende hier selbst in ein Strafbarkeitsrisiko geraten können?

Thomas Bremer:
Ja – und das ist der vielleicht wichtigste Punkt dieser BaFin-Warnung. Viele Menschen sehen sich zunächst als Opfer eines Fake-Jobangebots. Und das sind sie auch. Aber gleichzeitig kann es passieren, dass sie durch ihre Mitwirkung selbst in ein erhebliches rechtliches Risiko geraten.

Das betrifft vor allem:

  • Weiterleitung fremder Gelder
  • Nutzung des eigenen Bankkontos
  • Kauf von Kryptowerten für Dritte
  • Verwaltung oder Weiterleitung von Wallet-Zugängen
  • und die Mitwirkung an Transaktionsketten, die möglicherweise aus Betrug stammen

Deshalb sage ich sehr deutlich:
Ein Jobangebot, bei dem Ihr privates Konto oder Ihre Wallet eingesetzt werden soll, ist kein Jobangebot – sondern ein massives Warnsignal.


Redaktion: Die BaFin erwähnt auch Rückzahlungsansprüche. Was bedeutet das für Betroffene?

Thomas Bremer:
Das ist ein weiterer ganz wichtiger Punkt. Die BaFin weist darauf hin, dass Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen können.

Das bedeutet:
Wer Geld auf seinem Konto entgegennimmt und weiterleitet, kann später von den ursprünglichen Einzahlern oder Geschädigten mit Forderungen konfrontiert werden.

Das ist besonders bitter, weil Betroffene oft glauben, sie seien nur Opfer eines Jobbetrugs – und dann plötzlich:

  • mit Rückforderungen,
  • mit Kontosperrungen,
  • mit Bankprüfungen,
  • oder sogar mit Ermittlungen konfrontiert werden.

Redaktion: Die BaFin warnt zudem vor dem Missbrauch persönlicher Daten von Arbeitssuchenden. Warum ist das so gefährlich?

Thomas Bremer:
Weil Fake-Jobangebote fast immer auch ein Datensammelmodell sind. Wer sich bewirbt, übermittelt oft:

  • Personalausweis oder Passkopien
  • Bankverbindung
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Lebenslauf
  • E-Mail-Adresse
  • manchmal sogar Steuerdaten oder Wallet-Informationen

Diese Daten können später für weitere Straftaten missbraucht werden, zum Beispiel für:

  • weitere Fake-Konten,
  • Identitätsmissbrauch,
  • Kontoeröffnungen,
  • Vertragsabschlüsse,
  • oder zusätzliche Betrugsversuche.

Deshalb ist der Schaden hier oft nicht nur finanziell, sondern auch identitätsbezogen.


Redaktion: Welche typischen Warnsignale sollten Arbeitssuchende bei solchen Angeboten sofort ernst nehmen?

Thomas Bremer:
Es gibt mehrere sehr deutliche Alarmsignale:

1. Nutzung des privaten Bankkontos

Wenn das eigene Konto für „Geschäftsvorgänge“ genutzt werden soll, ist das ein massives Warnsignal.

2. Kauf von Kryptowerten für Dritte

Das ist für einen normalen Job völlig untypisch und hochriskant.

3. Schnelle Einstellung ohne echte Prüfung

Wenn es kaum ein echtes Bewerbungsverfahren gibt, sollte man misstrauisch werden.

4. Arbeiten „von zuhause“ mit Geldbewegungen

Das klingt bequem, ist aber oft Teil des Betrugsmusters.

5. Bekannter oder plausibler Firmenname

Gerade hier lag laut BaFin ein Identitätsmissbrauch zulasten der Exceed Techlink GmbH vor.

6. Druck und Vertraulichkeit

Wenn gesagt wird, man dürfe mit niemandem darüber sprechen oder müsse besonders schnell handeln, ist höchste Vorsicht geboten.


Redaktion: Was sollten Betroffene auf keinen Fall tun, wenn sie ein solches Jobangebot erhalten?

Thomas Bremer:
Ganz wichtig: Betroffene sollten auf keinen Fall:

  • das eigene Konto für fremde Geldtransfers zur Verfügung stellen
  • fremde Gelder weiterleiten
  • Kryptowerte für Dritte kaufen
  • Wallets für andere verwalten
  • Ausweisdokumente unüberlegt versenden
  • Zugänge zum Online-Banking herausgeben
  • sich auf Formulierungen wie „Treuhandjob“, „Payment Assistant“, „Remote Finance Coordinator“ oder ähnliche Fantasietitel verlassen

Mein klarer Rat lautet:
Sobald ein Job mit Ihrem privaten Konto oder mit Krypto-Transfers zu tun hat, sofort abbrechen.


Redaktion: Was sollten Verbraucher tun, wenn sie bereits mit bws-beratung(.)com Kontakt hatten oder sogar Geld weitergeleitet haben?

Thomas Bremer:
Dann gilt: sofort handeln – und keine Minute verlieren.

Ich rate Betroffenen:

  • keine weiteren Transaktionen durchführen
  • sämtliche Kommunikation sichern
    (E-Mails, Chats, Stellenanzeigen, Verträge, Screenshots, Telefonnummern)
  • die eigene Bank sofort informieren
  • prüfen, ob Kontobewegungen gestoppt oder dokumentiert werden müssen
  • Passwörter ändern
  • Online-Banking und Wallet-Zugänge absichern
  • alle übermittelten Dokumente erfassen
  • Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten
  • und – ganz wichtig – der Empfehlung der BaFin folgen und die Strafverfolgungsbehörden informieren

Gerade in solchen Fällen ist Schnelligkeit entscheidend, weil Konten gesperrt, Geldflüsse nachvollzogen und weitere Schäden begrenzt werden müssen.


Redaktion: Welche Rolle spielt die BaFin-Warnung in diesem konkreten Fall?

Thomas Bremer:
Die BaFin-Warnung ist hier ein besonders starkes öffentliches Stoppsignal, weil sie nicht nur vor einem Identitätsmissbrauch warnt, sondern ausdrücklich auf strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken für die Betroffenen selbst hinweist.

Die Warnung stützt sich auf:

  • § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
  • § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

Das zeigt: Die Finanzaufsicht sieht hier nicht nur einen Fake-Job, sondern einen Sachverhalt mit möglicher Relevanz im Bereich unerlaubter Zahlungsdienste und unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen. Das ist eine sehr deutliche Warnlage.


Redaktion: Gibt es einen einfachen Leitsatz, an dem sich Arbeitssuchende orientieren können?

Thomas Bremer:
Ja – und der passt hier ganz genau:
Wenn ein Job Ihr privates Konto oder Krypto für fremde Gelder nutzen will, ist es kein Job, sondern ein Risiko.

Oder noch deutlicher:
Kein seriöser Arbeitgeber lässt Bewerber fremdes Geld über private Konten schleusen.


Redaktion: Ihr Fazit zum Fall bws-beratung(.)com?

Thomas Bremer:
Der Fall bws-beratung(.)com zeigt, wie perfide moderne Fake-Jobangebote inzwischen aufgebaut sind. Ein plausibler Webauftritt, der Missbrauch eines realen Unternehmensnamens, vermeintlich einfache Heimarbeit und dann Aufgaben wie Geldweiterleitung oder Kryptokauf – das ist eine brandgefährliche Mischung.

Wenn die BaFin ausdrücklich mitteilt, dass:

  • die Stellenangebote nicht von der Exceed Techlink GmbH stammen,
  • ein Identitätsmissbrauch vorliegt,
  • die Tätigkeit in Geldweiterleitung über private Konten und dem Kauf von Kryptowerten für Dritte besteht,
  • und Betroffene sich dabei möglicherweise selbst strafbar machen können,

dann ist die Sache glasklar:
Finger weg von diesem Angebot.

Wer Arbeit sucht, sollte niemals zulassen, dass der eigene Name, das eigene Konto oder die eigene Wallet Teil fremder Geldströme werden.