Frage: Herr Bremer, die BaFin hat der Alim Trust UG die Abwicklung ihres Finanztransfergeschäfts aufgegeben. Worum geht es genau?

Thomas Bremer: Die Alim Trust UG hatte Gelder von Endkunden auf ihren Konten angenommen, um diese im Auftrag ihrer Kunden – etwa Dienstleistungsanbieter auf der Seite nachsendung-post.de – weiterzuleiten. Das ist ein klassisches Finanztransfergeschäft, für das eine BaFin-Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nötig ist. Diese lag nicht vor.

Frage: Was bedeutet das für das Unternehmen?

Thomas Bremer: Die BaFin hat das Geschäft sofort untersagt. Die Gesellschaft muss die Transaktionen einstellen und sämtliche eingegangenen Gelder, die sich noch auf den Konten befinden, an die Einzahler zurückerstatten.

Frage: Und für die betroffenen Kunden?

Thomas Bremer: Kunden, die Geld gezahlt haben, sollten prüfen, ob Rückforderungen möglich sind. Auch der Kontakt zu ihrer Bank kann hilfreich sein – etwa zur Klärung von Rückbuchungen.

Frage: Was lernen wir aus dem Fall?

Thomas Bremer: Wer Zahlungsdienste anbietet, braucht in Deutschland zwingend eine Lizenz. Ohne diese drohen nicht nur Verbote, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Verbraucher sollten bei derartigen Zahlungswegen grundsätzlich wachsam sein.