Redaktion: Herr Bremer, die BaFin sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Smart IT Global Limited in Deutschland Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt anbietet. Worum geht es konkret?

Thomas Bremer: Es geht um mehrere Anlageformen, darunter partiarische Darlehen mit den Bezeichnungen „smart it World“ und „smart it Sprint“ sowie eine weitere Anlage namens „smart it Origin“. Für keine dieser Vermögensanlagen wurde nach Erkenntnissen der BaFin ein gesetzlich vorgeschriebener Verkaufsprospekt veröffentlicht.

Redaktion: Warum ist ein Verkaufsprospekt so wichtig?

Thomas Bremer: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nur öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten und für Anleger verständlich sowie widerspruchsfrei sein.

Redaktion: Bedeutet eine Prospektbilligung automatisch, dass die Anlage sicher ist?

Thomas Bremer: Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Die BaFin prüft nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit oder Seriosität des Emittenten. Sie kontrolliert lediglich, ob die formalen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Für die inhaltliche Richtigkeit haftet der Anbieter.

Redaktion: Was sollten Anleger im konkreten Fall beachten?

Thomas Bremer: Anleger sollten prüfen, ob für ein öffentlich angebotenes Produkt ein gebilligter Prospekt in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ einsehbar ist. Fehlt ein solcher Prospekt, ist höchste Vorsicht geboten.

Redaktion: Welche Risiken bestehen bei Anlagen ohne Prospekt?

Thomas Bremer: Ohne Prospekt fehlen wesentliche Informationen zu Risiken, Geschäftsmodell oder wirtschaftlicher Lage des Anbieters. Das erschwert eine fundierte Investitionsentscheidung erheblich.

Redaktion: Ihr Fazit?

Thomas Bremer: Wer in Vermögensanlagen investiert, sollte niemals auf Werbeversprechen allein vertrauen. Die Prüfung, ob ein ordnungsgemäß gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt, ist ein erster und wichtiger Schritt zum Anlegerschutz.