Redaktion: Herr Iwanow, was macht den Fall festgeldrechner24.de besonders kritisch?
RA Iwanow: Zwei Dinge: Identitätsmissbrauch eines echten Unternehmens und die falsche Behauptung, unter BaFin-Aufsicht zu stehen. Beides zielt klar auf Täuschung ab.
Redaktion: Was bedeutet die Vermittlung an Banken außerhalb des EWR?
RA Iwanow: Das ist hochriskant. Kein EU-Verbraucherschutz, kein Einlagensicherungssystem – oft ist das Geld weg, wenn etwas schiefläuft.
Redaktion: Warum ist die BaFin-Erlaubnis so zentral?
RA Iwanow: Nur mit BaFin-Erlaubnis ist ein Anbieter gesetzlich reguliert. Ohne sie besteht keine Kontrolle, keine Sicherheit für Kund:innen.
Redaktion: Was sollten Verbraucher tun, wenn sie solche Angebote sehen?
RA Iwanow: Finger weg! Keine Daten eingeben, nichts unterschreiben. Im Zweifel: BaFin-Datenbank prüfen oder rechtlichen Rat einholen.
Redaktion: Was ist Ihre Empfehlung an Geschädigte?
RA Iwanow: Anzeige erstatten, Beweise sichern und prüfen lassen, ob man zivilrechtlich gegen Mittäter oder Zahlungsdienstleister vorgehen kann.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.