Redaktion: Herr Iwanow, was macht den Fall festgeldrechner24.de besonders kritisch?

RA Iwanow: Zwei Dinge: Identitätsmissbrauch eines echten Unternehmens und die falsche Behauptung, unter BaFin-Aufsicht zu stehen. Beides zielt klar auf Täuschung ab.

Redaktion: Was bedeutet die Vermittlung an Banken außerhalb des EWR?

RA Iwanow: Das ist hochriskant. Kein EU-Verbraucherschutz, kein Einlagensicherungssystem – oft ist das Geld weg, wenn etwas schiefläuft.

Redaktion: Warum ist die BaFin-Erlaubnis so zentral?

RA Iwanow: Nur mit BaFin-Erlaubnis ist ein Anbieter gesetzlich reguliert. Ohne sie besteht keine Kontrolle, keine Sicherheit für Kund:innen.

Redaktion: Was sollten Verbraucher tun, wenn sie solche Angebote sehen?

RA Iwanow: Finger weg! Keine Daten eingeben, nichts unterschreiben. Im Zweifel: BaFin-Datenbank prüfen oder rechtlichen Rat einholen.

Redaktion: Was ist Ihre Empfehlung an Geschädigte?

RA Iwanow: Anzeige erstatten, Beweise sichern und prüfen lassen, ob man zivilrechtlich gegen Mittäter oder Zahlungsdienstleister vorgehen kann.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.